EMailNews 04/2015 - Arbeitszeit und EU-Recht
Position der GdP zur "AG Schichtmodelle"
Diese Eckpunkte sind:
- Maximale Dauer einer Schicht: 10 Stunden
- 11 Stunden Mindestruhezeit vor jeder Schicht
- keine Personalmehrung.
Die GdP weist ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitsgruppe nicht auf bereits gefällte Entscheidungen des Ministeriums bzw. des Ministers einberufen wurde. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, neue Schichtdienstmodelle zu entwickeln, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollen.
Das würde bedeuten: Nachtdienst nicht länger als 10 Stunden und keinen Doppelschlag mehr, da zwischen jedem Dienst nach den Arbeitsschutzvorschriften 11 Stunden Ruhezeit vor jedem Schichtbeginn liegen müssen.
Im Bereich der Bundespolizei arbeitet man aber beispielsweise im 5-Schichten-Dienst mit 12 Stundenblöcken am Tag und auch in der Nacht. Hier muss nach unserem Verständnis eine klare Aussage erfolgen, inwieweit die als Grundlage für eine neue Bayer. Arbeitszeitverordnung dargestellte EU-Richtlinie für Bund und Länder Anwendung finden muss und warum in Bayern das angeblich nicht möglich sein soll.
Die GdP Bayern bringt sich in die Arbeitsgruppe ein, allerdings darf es Veränderungen nur mit Einverständnis der Berufsvertretungen und somit der Beschäftigten geben.
Die Arbeitsgruppe im IM hat jetzt Arbeitsaufträge an die Verbandsverantwortlichen erstellt. In den zu bildenden Workshops innerhalb der Verbände werden Schichtkolleginnen -und Kollegen verschiedener Dienststellen mitarbeiten und versuchen, neue Schichtmodelle zu erarbeiten. Hier werden ganz offen alle Vor- und Nachteile angesprochen. Auch wird man alle Dienststellen (große, mittelgroße, kleine, etc.) in die Beteiligung nehmen, weil naturgemäß unterschiedlichste Voraussetzungen gegeben sind. Danach geht man mit freiwilligen Dienststellen in die Pilotierung, um letztendlich dem Innenminister die Ergebnisse vorzulegen. Es ist wohl der falsche Eindruck entstanden, dass die Vorgaben des IM bereits von den Berufsvertretungen und HPR abgesegnet worden sind. Dies ist natürlich falsch und nicht erfolgt. Es wurde lediglich Einigkeit darüber erzielt, dass die Arbeitsgruppe versuchen soll neue Schichtpläne zu erarbeiten, die den gesetzl. Vorgaben entsprechen. Sollte sich herausstellen, dass es in Teilbereichen unabdingbar nicht anders geht, wird man wohl auch den bisherigen Wechselschichtdienst beibehalten müssen, so unsere Forderung.
Die GdP ist gesprächsbereit, fordert aber gleichzeitig die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu wahren. Sollten die Arbeitsergebnisse ergeben, dass eine Umsetzung neuer Schichtmodelle nicht oder kaum möglich sein wird, weil z.B. vieles ohne merkliche Personalmehrung nicht durchführbar ist, hat Innenminister Herrmann in unserem Gespräch am 29.12.14 bereits signalisiert, dass man auch über Ausnahmeregelungen reden kann.
Bevor abschließende Regelungen, die dann für alle Beschäftigten der bayer. Polizei gelten sollen, getroffen werden, wird es am Schluss des Diskussionsprozesses ein Spitzengespräch zwischen den Landesvorsitzenden der Gewerkschaften, dem HPR-Vorsitzenden und dem Innenminister persönlich geben.
Arbeitszeiten waren und sind ein hochsensibles Thema für alle Mitarbeiter/innen in der Bayerischen Polizei. Die GdP und ihre Personalräte wissen um ihren Auftrag und werden an der Sache hart aber fair arbeiten!