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Beihilfe

Beihilfebearbeitung im Bundesverwaltungsamt

Trotz App am Abgrund

Wiesbaden.

Die Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen durch das BVA haben sich in den letzten Monaten extrem verschlechtert. Bearbeitungszeiten von 6 Wochen und mehr sind keine Seltenheit. Dies bringt Kolleginnen und Kollegen, die chronisch krank sind oder mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben, und viele andere mehr zum Teil in existentielle Schwierigkeiten. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Strukturelle Probleme in der Personalstruktur und vielfältige IT-Probleme können nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Der Gesamtpersonalrat hat die Thematik
bereits auf Abteilungsleiter- und Amtsleiterebene sowie Richtung Hauptpersonalrat im BMI und Staatssekretär Engelke eskaliert. Die zunächst als Hoffnungsträger in Betrieb genommene "Beihilfe-App" hat keine Verbesserung der Bearbeitungsgeschwindigkeit erbracht und kann strukturelle Probleme im BVA nicht aufwiegen. Zudem ist der Bearbeitungsprozess mit der App noch stark optimierungsbedürftig. So werden nicht erkannte Belege erst im Beihilfebescheid ausgewiesen. Für die Abrechnung wird um erneute Einreichung mit dem nächsten Beihilfeantrag (natürlich unter Beachtung der 200 € Grenze!) gebeten. Das bedeutet, dass man sich nach 6 Wochen Bearbeitungszeit erneut hintanstellen muss. Alle Augen richten sich nun auf den Mitte Februar 2019 avisierten Termin auf Abteilungsleiterebene BVA-BKA. Da die strukturellen Probleme im Personal- und IT-Bereich nach hiesiger Einschätzung nicht kurzfristig behebbar sind, hat der GPR unkonventionelle Workarrounds, wie die Bescheidung von Kleinanträgen ohne weitere Prüfung vorgeschlagen, damit im BVA eine Entlastung vom Massengeschäft erfolgt und eine Konzentration auf Anträge mit großen Beträgen erfolgen kann.Die Ressourcenmängel im BVA haben zwischenzeitlich auch Auswirkungen auf die Reisekostenbearbeitung. Hier hat der Gesamtpersonalrat im BKA einen automatischen Abschlag von 80 % vorgeschlagen. Die unzumutbaren Bearbeitungszeiten waren auch Gegenstand der Klausurtagung des geschäftsführenden Bezirksvorstands des GdP Bezirks Bundeskriminalamt vom 01. bis 03.02.2019. Wir haben dort vereinbart, mit plakativen Maßnahmen bezüglich der desaströsen Situation Öffentlichkeit herzustellen, um den Druck zur Herbeiführung schneller Lösungen zu erhöhen.
Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.
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