Information zum Insolvenzantragsverfahren
Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH
Mit Beschluss des Amtsgericht Dresden vom 14.03.2014 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Lars Birkigt aus der Kanzlei Heumann Rechtsanwälte, Dresden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Sämtliche Absprachen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs werden seither in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter geführt.
Ergebnis der gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter durch die Geschäftsführung der PSW geführten Bemühungen ist, dass sämtliche Leistungen der PSW gegenüber den Kunden vorerst ohne jegliche Einschränkungen erfüllt werden.
Dies gilt insbesondere auch für die abgeschlossenen Mobilfunkverträge. Mit dem Diensteanbieter bzw. Provider konnte einvernehmlich vereinbart werden, dass eine uneingeschränkte Zurverfügungstellung der Mobilfunkdienste und sonstigen Leistungen sichergestellt ist. Unsere Kunden müssen daher keine Befürchtungen haben, dass die Ihnen bisher zur Verfügung gestellten Dienste nicht vereinbarungsgemäß und zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgen. Wir bitten unsere Kunden deshalb in diesem Zusammenhang auch von möglichen Kündigungen im Interesse der PSW abzusehen, da für die Erhaltung dieses Geschäftsfeldes jeder Kunde wichtig ist.
Die Geschäftsführung der PSW ist gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aktuell bemüht, auch zukünftig das „GdP-Phone“ zu erhalten und das ursprüngliche Ziel, allen Polizeibeschäftigten günstige Konditionen im Zusammenhang mit einem Gruppentarif zu verschaffen, weiter zu verfolgen.
Sollten Sie dennoch Nachfragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der PSW unter der Ihnen bekannten Servicetelefonnummer gern zur Verfügung.