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Urteil

Verwaltungsgericht Dresden stellt fest :

Polizei-Hauptpersonalrat bei Beteiligungsrechten im Zusammenhang mit der Gründung des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienst (SID) verletzt.

Kesselsdorf:.

Die Verwaltungsvorschrift zur Errichtung des SID ist unter Verletzung des Personalvertretungsrechts unrechtmäßig in Kraft gesetzt worden.

Am 9. Juni 2008 fand vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden die Verhandlung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem P-HPR zu der Problematik statt, ob die Verwaltungsvorschrift zur Errichtung des SID ein Beteiligungssachverhalt (Mitwirkung) auf der Grundlage des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) ist.

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Juni 2008, diese Frage eindeutig mit ja beantwortet und festgestellt, dass der Kläger (P-HPR) in seinen Rechten verletzt wurde, da ein Beteiligungsverfahren im Rahmen der Mitwirkung gemäß § 77 Nr. 1 und Nr. 2 SächsPersVG durchzuführen gewesen wäre.

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 9. Juni 2008 ist dieser Vorgang nunmehr zu heilen.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen fühlt sich auf der Grundlage des Beschlusses in ihrer Auffassung erneut bestärkt, dass die Errichtung des Staatsbetriebes mit heißer Nadel gestrickt wurde und unter Missachtung des Personalvertretungsrechts Tatsachen geschaffen worden, die in der Theorie und Praxis sich bisher nicht bewährt haben.
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