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Pressemitteilung

Öffentliche Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages zum „Gesetz zur Anhebung der Altersgrenze und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen“:

Dresden:.

In einem vorgezogenen, gesonderten Gesetzgebungsverfahren soll in einem sogenannten Zwischenschritt der Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt sowie die Umsetzung weiterer nicht aufschiebbarer Maßnahmen erfolgen. Zu dieser Problematik fand am Freitag dem 1. Juli 2011 eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag statt.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der GdP Sachsen, Hagen Husgen, welcher als einer der Sachverständigen gehört wurde, wird diese Problematik nicht ernst genug genommen. „Es darf kein völlig übereilter Zwischenschritt getan werden, der unter Umständen so übereilt ist, dass nicht genügend Zeit bleibt, sich mit diesen gravierenden und einschneidenden Regelungen näher und intensiver zu befassen. Ein „Durchziehen“ solch einer Reform dieses Ausmaßes, der größten Reform seit der Einführung des Berufsbeamtentums im Freistaat Sachsen, sollte hinsichtlich aller zukünftigen Konsequenzen wohl überlegt sein.“
Die GdP Sachsen stellt klar, dass der beabsichtigte Stellenabbau bis zum Jahr 2020/22 und die gleichzeitige schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand nicht zusammen passen. Zugleich werden Nachbesserungen und großzügigere Übergangsregelungen, insbesondere für den Polizeivollzugsdienst, vorgeschlagen und eingefordert.

So ist die Versorgungslücke für 40 Jahre Arbeit als Polizist in Sachsen bis heute nicht geschlossen. Für die Beamtinnen und Beamten in den alten Bundesländern bedeutet das im Jahr 2011 71,75 Prozent Versorgung und für den „ursächsischen Beamten“ sind es tatsächlich nur ca. 60 Prozent. Vorgenommene Kürzungen wie die Streichung der Polizeizulage als Versorgungsbestandteil und die Streichung der Sonderzahlung wirken zusätzlich nachhaltig negativ. Eine zusätzliche „betriebliche Versorgung“ wie in vielen Tarifverträgen üblich gibt es nicht.

Des Weiteren ist auch von der Absicht, die Durchlässigkeit der Versorgungssysteme einzuführen, nichts mehr zu hören.

Weitere Kürzungen oder zusätzliche Abschläge werden keine Motivation für die derzeitigen und künftigen Polizistinnen und Polizisten sein. Es wird dadurch auch kein gutes Fundament für die Umsetzung des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“ oder der geplanten Verwaltungsmodernisierung gelegt.

Der Generationenwechsel und die Staatsmodernisierung sollten nicht mit einem Belohnungsdefizit einhergehen. Eine zielgerichtete und geförderte Personalentwicklung, insbesondere hinsichtlich der Altersstruktur und des Fachkräftebedarfs im öffentlichen Dienst, müssen endlich zur Chefsache werden.

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