Tarif
Achtung – Ablauf der Ausschlussfristen!
Auch die Zuordnung des Verheiratetenanteiles des Ortszuschlages zu dem verbeamteten Ehepartner fällt unter die o. g. Ausschlussfristen. Nach fristgemäßer Geltendmachung beim Arbeitgeber kann aber u. U. diese Zuordnung nur durch eine Klage korrigiert werden. Einschlägige Urteile sind in letzter Zeit in einigen Bundesländern schon getroffen worden.