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Politik

Sächsisches Innenministerium irrt – wieder einmal

Kesselsdorf/Dresden:.

Nach Aussagen des Sächsischen Innenministeriums ist bei der Polizei in Sachsen alles ganz normal, denn „es gibt überhaupt keine fehlenden Polizisten“ in Sachsen. Auch sonst ist alles normal, da es „ansonsten … wie in allen anderen Bereichen auch...“ so ist, „dass es natürlich Leute gibt die krank sind, die Schulungsmaßnahmen machen, die unter anderem freigestellt sind, weil sie für die Gewerkschaft arbeiten.“ Wer dies bisher nicht wusste, konnte dies am Freitag dem 27. März 2009 in der Sendung „Sachsenspiegel“ des MDR-Fernsehens erfahren.

Die GdP Sachsen stellt dazu fest:

Fest steht, dass für die Arbeit in der Gewerkschaft der Polizei nicht ein Beschäftigter freigestellt ist und zur Aus- und Fortbildung bei gewerkschaftlichen Seminaren nahezu keine Freistellungen gewährleistet werden.

Fest steht, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht gestoppt ist, da in den Jahren 2006 (Ausbildungsende 2009) bis 2010 (Ausbildungsende 2013) bedeutend weniger Polizisten eingestellt und ausgebildet wurdenund werden wie tatsächlich in den Jahren 2009 bis 2013 ausscheiden.

Fest steht, dass Polizisten und Polizistinnen, die zunehmend z. B. ihren rechtlichen Anspruch auf Elternzeit wahrnehmen, grundsätzlich nicht durch befristete Einstellungen, wie in anderen Bereichen der Gesellschaft ersetzt werden können. Es fehlt dann an der notwendigen Ausbildung.

Fest steht, dass der Altersdurchschnitt in vielen Organisationseinheiten der Polizei schon heute bei ca. 50 Jahren liegt.

Fest steht, dass sich die zunehmende Gewalt gegenüber unseren Polizeivollzugsbeamten, die Arbeitsverdichtung der täglichen Polizeiarbeit sowie die Verschlechterungen von anderen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung des Krankenstandes und der täglichen Einsatzstärke der Polizei auswirken.

Fest steht, dass die Ausbildung eines Polizeibeamten mehrere Jahre dauert und sich die praktischen Erfahrungen unserer Spezialisten sich nicht über Nacht entwickeln. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an der Ausbildung sowie einer ständigen und regelmäßigen Fortbildung im weiteren Berufsleben müssen jederzeit auf hohem Niveau garantiert werden. In dieser Zeit stehen diese Kräfte für die tägliche Polizeiarbeit nicht zur Verfügung.

Fest steht, dass auf der Grundlage des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes wenige Mitglieder von Personalräten, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, für einen bestimmten Zeitraum freizustellen sind, um die Rechte der Beschäftigten zu vertreten, da manchem Ministerium nur die Pflichten der Beschäftigten bewusst sind.

Die Vertreter des Sächsischen Innenministeriums sollten sich vor öffentlichen Äußerungen erst einmal schlau machen, um sich nicht in ihren eigenen Scheinargumenten zu verlaufen.
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