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BAG-Urteil

Urlaubsanspruch 2011 und 2012 – endlich Klarheit!

Kesselsdorf:.

Zuletzt verwiesen wir am 17. August 2012 auf unserer Homepage auf das Urteil des BAG zur Altersdiskriminierung bezüglich der Anzahl der Urlaubstage. Wir versprachen, dran zu bleiben und uns wieder zu melden. Die Forderung der GdP Sachsen, das BAG-Urteil auch für die Tarifbeschäftigten und Beamten in der sächsischen Polizei zeitnah umzusetzen, ist endlich erfüllt.

Für die Tarifbeschäftigten sind die Festlegungen getroffen und mit einem Rundschreiben (hier klicken) bereits veröffentlicht. Anhand der darin formulierten Grundsätze sollte jeder Berechtigte nunmehr seine Urlaubsabgeltung unter Beachtung der Fristen beantragen.

„Zur Frage, ob und inwieweit die BAG-Rechtsprechung auf den Erholungsurlaub der sächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen wird, ergeht in Kürze ein gesondertes Schreiben des Staatsministeriums des Innern.“

Sobald dies geschehen ist, melden wir uns wieder.

GdP Sachsen – Wir tun was!

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