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Beihilfe

GdP-Auffassung ist endgültig bestätigt.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ist rechtskräftig.

Kesselsdorf:.

Wie bereits berichtet hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am 17.09.2008 in dem Berufungsverfahren eines GdP-Mitgliedes die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Dresden (Urteil vom 18.10.2007) bestätigt. Gegen das Urteil wurde ab Zustellung der Entscheidung keine Beschwerde eingelegt. Nach Fristablauf ist somit das Urteil rechtskräftig geworden.

Wie auch bereits durch das Verwaltungsgericht Dresden in seiner Pressemitteilung vom 23.10.2007 ausgeführt, bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Entscheidungen nur für diejenigen Beamten von Bedeutung sein dürften, die gegen ihre Beihilfebescheide, welche Ansprüche aus den Jahren 2004, 2005, 2006 und teilweise aus 2007 betreffen, fristgerecht Rechtsmittel eingelegt haben. Gleichartige Bedeutung würden nach gegenwärtigem Stand die Entscheidungen auch für jene Beamten entfalten, deren Beihilfebescheide - wiederum bezogen auf Ansprüche aus den Jahren 2004, 2005, 2006 und teilweise aus 2007 - bereits einen Vorläufigkeitsvermerk tragen.

Die Frage, ob mit § 102 Sächsisches Beamtengesetz in der ab 28.04.2007 geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsnorm durch den Gesetzgeber geschaffen worden ist, war in den vorliegenden Rechtsstreitigkeiten nicht entscheidungserheblich. Das Verwaltungsgericht Dresden sowie das Oberverwaltungsgericht Bautzen haben in der schriftlichen Begründung der Urteile ausgeführt, dass diese Neufassung des § 102 Sächsisches Beamtengesetz wohl eine hinreichende Ermächtigungsnorm darstellt. Unter Beachtung dieser Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Dresden hat die Sächsische Staatsregierung im Übrigen am 16.09.2008 beschlossen die Regelung des § 12 der Sächsischen Beihilfeverordnung begrenzt auf den Zeitraum nach Inkrafttreten dieser Neufassung der Ermächtigungsnorm und somit ab 29.04.2007 erneut in Kraft zu setzen. Diese Auffassungen und durchgeführten Maßnahmen werden derzeitig durch die GdP Sachsen rechtlich geprüft.

GdP Sachsen, die tut was!
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