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Besoldung

Gibt es rückwirkend 100 % für Alle?

Kesselsdorf:.

Das von uns in den Rechtsstaat gesetzte Vertrauen hat einen Rückschlag erlitten. Bekanntlich stirbt die Hoffnung aber zuletzt und wir werden im Interesse unserer Mitglieder weiter um unser Recht kämpfen. Was ist passiert?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Endlich ist die Zeit des Abwartens beendet. Die Initiative der GdP Sachsen "100 Prozent für alle" aus dem Jahr 2008 hatte ihren ersten Höhepunkt mit der ersten mündlichen Verhandlung einer von der GdP initiierten Musterklage. Darüber möchten wir hiermit unsere Mitglieder informieren.

Am 25. Februar fand im Verwaltungsgericht Chemnitz die erste Verhandlung zu einer Musterklage der GdP Sachsen bezüglich 100 Prozent Versorgung für alle, bekanntermaßen für den Zeitraum ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009, statt. Interessant war der Tatsachenbericht eines Teilnehmers. Er meldete sich wie folgt zu Wort: „Also ich war zu Dritt gewesen und da war noch Brigitte Kühnert als Vertreterin des Geschäftsführenden Landesvorstandes mit weiteren Mitgliedern im doch ziemlich großen Sitzungssaal. Aber nicht wir sondern der Vorsitzende Richter mit Gefolge hat das traurige Bild abgegeben. Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich immer eine Bereicherung und auch diese hat uns nicht dümmer gemacht.“ Das Ergebnis war wohl in der ersten Instanz vorhersehbar und deshalb hat nur die „Aufführung und das Verhalten der Leihenschauspieler“ besonders enttäuscht."

Entsprechend der besonderen Bedeutung war der GLV durch Brigitte Kühnert vor Ort vertreten.

Nunmehr ist das Urteil (Az.: 3 K 928/08) veröffentlicht. Der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP Sachsen beschäftigte sich mit der sehr fragwürdigen inhaltlichen Begründung (u. a. wurde auf das Tarifrecht als Begründung für die Rechtmäßigkeit der Besoldungs- und Versorgungshöhe hingewiesen).
Des Weiteren beriet das Gremium über die Entscheidung des Gerichts eine Berufung für die II. Instanz nicht zuzulassen. Im Ergebnis hat die GdP Sachsen entschieden ihren Bevollmächtigten zu beauftragen, den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht fristgerecht zu stellen. Dies geschieht im Interesse unserer Mitglieder, aber auch mit der Überzeugung, dass das vorliegende Urteil nicht überzeugend und die Rechtmäßigkeit der Zwei-Klassen-Besoldung bzw. Versorgung weiterhin zweifelhaft und unbegründet ist.

Das Urteil ist im Mitglieder Login auf dieser Seite sowie über die Kreisgruppen abrufbar.


Torsten Scheller
Stellv. Landesvorsitzender
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