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Weihnachtszeit- Geschenkezeit

GdP fordert Hilfsfrist bei der sächsischen Polizei für Sachsen

Die GdP-Sachsen schlägt der Staatsregierung vor, ein Weihnachtsgeschenk an alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens zu machen - die Festschreibung einer festen Hilfsfrist für die Polizei im Sächsischen Polizeigesetz.

Mit einem solchen Geschenk wird allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert, dass in einer festgesetzten Zeit die Polizei vor Ort ist.
Die Idee ist nicht neu, denn Feuerwehr und Rettungsdienst haben in Sachsen feste Zeiten für die Hilfsfrist (in 95% maximal 12 Minuten) und diese sind im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24.06.2004 festgeschrieben.

Für die Polizei gibt es solche Festlegungen nicht. Warum eigentlich nicht?
Belegt die Polizei nach Feuerwehr und Rettungsdienst wirklich nur Platz 3?
Eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Polizei muss mindestens so schnell vor Ort sein, wie Feuerwehr und Rettungsdienst.

Im Diskussionspapier Polizei 2020 ist von „angemessenen Interventionszeiten“ die Rede.
„Angemessen“ kann erst beurteilt werden, wenn Begriffe und Zeiten vereinheitlicht sind.
Unterschiedliche Hilfsfristen für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei sind nicht länger hinnehmbar!
Im Sächsischen Polizeigesetz fest definierte Hilfsfristen für die Polizei - dieses Geschenk wäre eine Investition in eine sichere Zukunft Sachsens.

Weihnachtszeit - Geschenkezeit!
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