Was gibt es Neues in der Sache § 14a Beamtenversorgung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der erfolgreichen Klage am Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen erhalten in mehreren Verfahren unsere Mitglieder derzeitig neue Bescheide, in denen die Erhöhung der Versorgungsbezüge auf der Basis des § 14 Absatz 4 i,V.m. § 14a BeamtVG erfolgt, jedoch erst ab Antragstellung vorgenommen wird. Dabei ist zu beachten, dass der ursprüngliche Bescheid vor dem 23. Juni 2005 ebenfalls als bestandskräftig angesehen wird.