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Fall Stephanie macht deutlich:

Keinen weiteren Stellenabbau in der Polizei

Dresden:.

Die Schuld für die Qualen von „Stephanie“ ist nicht bei der Polizei zu suchen. Auch wenn der Vorgang um die inatkuelle Anschrift des Täters unbedingt untersucht werden muss, um derartige Sachverhalte für die Zukunft ausschließen zu können. Zu dieser Auffassung kommt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen.

Die fehlende Kompatibilität der Datenerfassungssysteme von Kommunen, Justiz und Polizei wird von der GdP nur als Ausrede gesehen. Gesetzlich möglich wäre ein Online-Zugriff bereits jetzt. Aus dem Vorfall sollten die politisch Verantwortlichen endlich die Handlungsnotwendigkeit zu einem automatischen Datenabgleich zumindest zwischen Justiz und Polizei erkennen. Niemand darf vergessen, dass immer die Staatsanwaltschaft das Verfahren leitet. Daher ist der Erkenntnisgleichstand mit dem ermittelnden Beamten der Polizei eine Grundvoraussetzung.

„Wie diese schreckliche Straftat deutlich macht, ist ein Stellenabbau bei der Polizei eine Vorleistung für zukünftige Straftäter.“ so Matthias Kubitz, Landesvorsitzender der GdP.

Was wäre denn gewesen, wenn die neue Anschrift des Täters bekannt gewesen wäre? Die Polizei hätte die Wohnung aufsuchen können. Wenn niemand öffnet, wäre die Möglichkeit die Wohnung zu beobachten bis der Wohnungsinhaber kommt. Um dieses zu realisieren ist aber Personal von Nöten, welches immer weniger vorhanden ist.

Auch wenn der Wohnungsinhaber eingetroffen ist, fehlt es an der rechtlichen Möglichkeit die Wohnung zu betreten oder gar zu durchsuchen. Hier wäre nur dann die Möglichkeit vorhanden gewesen, wenn der Wohnungsinhaber dieses auf freiwilliger Basis zulässt. Dabei ist es egal, ob man die Strafprozessordnung oder das Polizeigesetz als Grundlage nimmt.

Ohne einen begründeten Strafverdacht gehen keine polizeilichen Maßnahmen. Aus einer Vorstufe lässt sich auch kein begründeter Straftatverdacht herbeiführen. Dazu benötigt man weitere Indizien.

Als GdP wollen wir den Sachverhalt mit den Adressdaten keinesfalls herunterspielen oder verteidigen. Er muss aufgeklärt werden, um die möglichen Fehler in der Systematik beseitigen zu können.

Gerade bei Sexualstraftätern ist es aber nach unserer Auffassung dringend geboten, dass die Justiz die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft und die Gesellschaft vor möglichen Wiederholungstätern schützt. Dazu kann auch eine möglichst engmaschige Überwachung der Täter nach Verbüßung ihrer Strafe dienen - aber wie ohne Personal?
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