Finanzen
Freistaat Sachsen berechnet Altersteilzeitbeträge falsch!
Das Arbeitsgericht in Chemnitz hat in einer Entscheidung vom 16.03.2011 erstinstanzlich den Freistaat Sachsen zu einer Bezügenachzahlung während der Altersteilzeit verurteilt.
Der Freistaat verteidigte sich vor dem Arbeitsgericht damit, dass weiterhin die Mindestnettolohntabelle des BMAS anzuwenden sei, welche seit 2008 gelte und nicht an zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen angepasst (z.B. Einkommensteuer) wurde.
Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Aus den Erfahrungen mit dem Freistaat ist auch davon auszugehen, dass das Sächsische Landesarbeitsgericht angerufen wird.
Wie der Chemnitzer Kollege Fehlberg, der das Urteil erstritten hat, jedoch zu Recht bemerkt, sollte die Entscheidung jedoch Anlass für alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit mit Geltung des bzw. Bezugnahme auf den TV ATZ sein, ihre Bezüge zu prüfen und rasch Ansprüche anzumelden, da diese nach Ablauf von sechs Monaten verfallen könnten.
Weitere Informationen im Mitgliederbereich (Login erforderlich) oder in der Geschäftsstelle (Telefon: 03520 / 68711).
GdP - wir tun was!
(FOTO: © SLAG)
Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Aus den Erfahrungen mit dem Freistaat ist auch davon auszugehen, dass das Sächsische Landesarbeitsgericht angerufen wird.
Wie der Chemnitzer Kollege Fehlberg, der das Urteil erstritten hat, jedoch zu Recht bemerkt, sollte die Entscheidung jedoch Anlass für alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit mit Geltung des bzw. Bezugnahme auf den TV ATZ sein, ihre Bezüge zu prüfen und rasch Ansprüche anzumelden, da diese nach Ablauf von sechs Monaten verfallen könnten.
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