„Als Verantwortliche des Personalrats für Tarifbeschäftigte
setze ich auf folgende Hauptschwerpunkte:
1. eine tarifgerechte Eingruppierung des Tarifpersonals
2. Sicherung der Stellenbesetzung für Tarifpersonal entsprechend
ihrer Eingruppierung und der übertragenen
Tätigkeit
3. keine Herabgruppierung durch Umstrukturierung.
Des Weiteren darf keine Arbeitsverdichtung für Tarifpersonal
erfolgen, sondern vielmehr eine angemessene Bedarfsermittlung
nach Aufgabenumfang der einzelnen Organisationseinheiten.
Der Wandel von B- in A-Stellen ist
für die Beschäftigten von großer Wichtigkeit.“