GdP-Rechtschutz aktuell
Freistaat Sachsen spart zu Lasten der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
Die Urteile zu diesem mehrjährigen Rechtsstreit liegen noch nicht vor. Die GdP Sachsen wird, sobald dies der Fall ist, zeitnah überprüfen, ob ein weiteres rechtliches Vorgehen noch möglich und sinnvoll ist. Wir werden die Urteile veröffentlichen und über die weitere Verfahrensweise entsprechend informieren.
Auszug aus Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013
GdP Sachsen – Wir tun was!