Mitgliederbetreuung
Einsatz anlässlich des 66. Jahrestages der Bombardierung von Chemnitz
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte den von der Stadt verbotenen NPD-Aufmarsch mit der Begründung genehmigt, dass dieser polizeilich beherrschbar sei. Die Stadtverwaltung verzichtete am Freitag wegen geringer Erfolgsaussichten auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht.
Ein Dankeschön gebührt allen eingesetzten Kräften, die an diesem Tag mehrere Kundgebungen und Demonstrationen bis in die Abendstunden störungsfrei begleiteten!
MB
Ein Dankeschön gebührt allen eingesetzten Kräften, die an diesem Tag mehrere Kundgebungen und Demonstrationen bis in die Abendstunden störungsfrei begleiteten!
MB