100% Besoldung
Ergebnis vereinbart
Die Vereinbarung sieht daher vor, dass alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W, die von der verzögerten Ost-West-Anpassung in den Jahren 2008 und 2009 betroffen gewesen sind, eine Nachzahlung erhalten.
Weiter wurde vereinbart, dass für alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W für die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 ebenfalls eine Nachzahlung gewährt wird.
Insgesamt sind mit der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2017 zusätzliche Ausgaben für den Freistaat Sachsen in Höhe von ca. 85 Mio. Euro verbunden.
Wie geht´s weiter?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird nun den Inhalt der Vereinbarung in einen Gesetzentwurf fassen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett dem Sächsischen Landtag als Gesetzgeber vorlegen. Von daher wird noch eine Zeit vergehen, bis die Kolleginnen und Kollegen die Nachzahlung im Geldbeutel verzeichnen können.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig sind.
Das Gericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.
GdP Sachsen – Wir tun was!
Weiter wurde vereinbart, dass für alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W für die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 ebenfalls eine Nachzahlung gewährt wird.
Insgesamt sind mit der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2017 zusätzliche Ausgaben für den Freistaat Sachsen in Höhe von ca. 85 Mio. Euro verbunden.
Wie geht´s weiter?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird nun den Inhalt der Vereinbarung in einen Gesetzentwurf fassen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett dem Sächsischen Landtag als Gesetzgeber vorlegen. Von daher wird noch eine Zeit vergehen, bis die Kolleginnen und Kollegen die Nachzahlung im Geldbeutel verzeichnen können.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (verkündet am 7. Juli 2017) festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig sind.
Das Gericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.
GdP Sachsen – Wir tun was!
Flyer Akut 2 des DGB Sachsen (hier klicken)
gemeinsame Pressemitteilung Finanzministerium (hier klicken)
Bild: Markus Schlimbach (DGB Sachsen)
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Bild: Markus Schlimbach (DGB Sachsen)