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Geld

Am 1. März 2010 wird letzte Stufe der Erhöhung aus dem Tarifvertrag 2009 Wirklichkeit

Kesselsdorf:.

Ab dem 1. März 2010 erhöhen sich gemäß Tarifvertrag der Länder und gemäß § 20a Abs. 1 SächsBesG die Gehälter und Bezüge. Dies betrifft, insbesondere ...

  1. die Grundgehaltssätze,
  2. den Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,
  3. die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsordnungen A u. B) sowie
  4. die Anwärtergrundbeträge der Beamten.
  5. Von dem Gesetz sind auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erfasst, d. h. die Ruhegehälter werden ebenfalls um 1,2 % angehoben.
  6. Nicht zu vergessen ist, dass die Besoldung und Versorgung unmittelbar mit dem hart erkämpften und erreichten Tarifergebnis verknüpft wurde. Somit ist es folgerichtig, dass auch das Gehalt der Beschäftigten des Freistaates Sachsen und der anderen Länder um 1,2 % erhöht wird.

Die neue Besoldungstabelle liegt in den kommenden Tagen für GdP-Mitglieder in den Kreisgruppen bereit.

Auch können sie im hier im Mitgliederbereich abgerufen werden.


Torsten Scheller
Stellv. Landesvorsitzender
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