Dienstrechtsreform
GdP Sachsen informiert und bittet Mitglieder um Meinungsäußerung und Unterstützung
Sächsisches Beamtengesetz
Sächsisches Besoldungsgesetz
Den kompletten Referentenentwurf stellen wir unseren Mitgliedern auf diesem Weg hier zur Verfügung.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß § 128 des Sächsischen Beamtengesetzes beabsichtigt die GdP Sachsen eine Stellungnahme abzugeben.
Wir bitten deshalb alle Mitglieder der GdP Sachsen Ihre Gedanken, Vorstellungen und Ideen zu übersenden. Wenn Sie möchten, dass Ihre Beiträge berücksichtigt bzw. in unsere Stellungnahme einfließen sollen, bitten wir Sie, uns bis zum 10.02.2011 über die E-Mail-Adresse gdp@gdp-sachsen.de ihre Vorschläge zu übersenden.
- Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen
- Heilfürsorge
- Eintritt in den Ruhestand (z. B. Regelungen für Polizei)
Sächsisches Besoldungsgesetz
- Versorgung der Beamten
- Höhe des Ruhegehalts
- vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
- Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Hinterbliebenenversorgung
Den kompletten Referentenentwurf stellen wir unseren Mitgliedern auf diesem Weg hier zur Verfügung.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß § 128 des Sächsischen Beamtengesetzes beabsichtigt die GdP Sachsen eine Stellungnahme abzugeben.
Wir bitten deshalb alle Mitglieder der GdP Sachsen Ihre Gedanken, Vorstellungen und Ideen zu übersenden. Wenn Sie möchten, dass Ihre Beiträge berücksichtigt bzw. in unsere Stellungnahme einfließen sollen, bitten wir Sie, uns bis zum 10.02.2011 über die E-Mail-Adresse gdp@gdp-sachsen.de ihre Vorschläge zu übersenden.