Rechtsschutz
Urteil gibt Hoffnung
Rechtssichere Rentenberatung durch GdP Sachsen nicht leistbar, jedoch Rechtsschutz der GdP Sachsen und aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden können unsere Senioren hoffen lassen…
Im Rahmen eines Klageverfahrens beim Sozialgericht Dresden wurden die Ansprüche unserem Kollegen als gerechtfertigt zugesprochen. Erste Informationen erhielten dazu die Kreisgruppen zur Landesvorstandssitzung im März 2011.
Zwischenzeitlich liegt nunmehr die schriftliche Begründung zum Urteil unseres sächsischen Kollegen vor. Dieses ist im Mitgliederbereich nachlesbar. Es ist jedoch nicht rechtskräftig, Berufung oder Sprungrevision ist zu erwarten. Leider bedeutet dies weitere Jahre eines kontinuierlichen Dranbleibens durch die GdP Sachsen.
Mehr hier.
Zwischenzeitlich liegt nunmehr die schriftliche Begründung zum Urteil unseres sächsischen Kollegen vor. Dieses ist im Mitgliederbereich nachlesbar. Es ist jedoch nicht rechtskräftig, Berufung oder Sprungrevision ist zu erwarten. Leider bedeutet dies weitere Jahre eines kontinuierlichen Dranbleibens durch die GdP Sachsen.
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