Politik
GdP meldet sich zu Wort
Am 27.09.2011 fand im Sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung vor dem Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zum Entwurf des Sächsischen Standortegesetzes statt.
Weiterhin wurde durch die GdP darauf aufmerksam gemacht, dass in den Bereitschaftspolizeiabteilungen weiterhin Polizei-Personalräte verbleiben müssen, da verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zentralisierung der Personalvertretung am einzig verbleibenden Standort Leipzig bestehen.
Es wurde auch Kritik an der Umbenennung der LPD ZD in ein Polizeiverwaltungsamt geübt sowie die Notwendigkeit des verbleibenden Standortes Bautzen für die Fortbildung der Polizei des Freistaates Sachsen unterstrichen. Der Landesvorsitzende verwies die Abgeordneten darauf, dass durch den Beschluss des Standortegesetzes in der vorliegenden Fassung durchaus Bedenken bestehen, dass die "Macher" der Polizeireform in ihren zukünftigen Entscheidungen beeinflusst werden könnten und deshalb polizeiliche Veränderungen zurückgestellt werden sollten.
Es wurde auch Kritik an der Umbenennung der LPD ZD in ein Polizeiverwaltungsamt geübt sowie die Notwendigkeit des verbleibenden Standortes Bautzen für die Fortbildung der Polizei des Freistaates Sachsen unterstrichen. Der Landesvorsitzende verwies die Abgeordneten darauf, dass durch den Beschluss des Standortegesetzes in der vorliegenden Fassung durchaus Bedenken bestehen, dass die "Macher" der Polizeireform in ihren zukünftigen Entscheidungen beeinflusst werden könnten und deshalb polizeiliche Veränderungen zurückgestellt werden sollten.