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Problemfall Gesetzesänderung

Beantragung amtsangemessene Besoldung

Dresden.

Wir lassen EUCH nicht im Regen stehen und eben so wenig locker, wenn es um das Recht unserer Kolleginnen und Kollegen bei der Alimentierung geht.

Nicht das erste Mal beschäftigt sich die GdP Sachsen mit dem Thema der Umsetzung einer amtsangemessenen Besoldung im Freistaat Sachsen.

Die maßgeblich durch uns als Gewerkschaft initiierte, wenn auch längst nicht ausreichende Gesetzesänderung, bringt naturgemäß einige Fragen mit sich, die selbst für versierte Kolleginnen und Kollegen nur schwer zu beantworten sind.

Nachdem die ersten Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes und die Verfahrensweise bekannt wurden, forderten wir die Einführung einer Hotline im Staatsministerium der Finanzen für die ratsuchenden Betroffenen.

„Die Hotline ist nun geschaltet. Nur muss hier noch einmal deutlich nachgearbeitet werden, da stellenweise Fragen nicht beantwortet werden können“, so Landesvorsitzender Jan Krumlovsky am Dienstag in Dresden. „Wir haben erneut das Gespräch mit dem Finanzministerium gesucht und man versprach an dieser Stelle nochmal nachzujustieren“.

Positives Feedback gibt es auch in Richtung Finanzministerium. Denn durchaus gut angekommen ist die einfache Bedienung des Online Portales. Ein Schritt in die richtige Richtung zur Digitalisierung.

Mit den vielen rechtlichen Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen der Polizei Sachsen, die bei uns auf den verschiedensten Wegen eingehen, haben wir uns auch an den DGB Sachsen gewendet.

Dieser wird sich um die schnelle Bearbeitung kümmern. Diesbezüglich werden wir zeitnah Informationen erhalten, die wir gern an euch weitergeben.

GdP - wir tun was

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