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Gleichstellungsgesetz für Sachsen – Wer die Besten will, der kann sie auch bekommen…

Sachsen.

Bei der Vorplanung der Leitartikel für das Landesjournal Sachsen der Deutschen Polizei fiel die Wahl derjenigen, die einen Beitrag zu Papier bringt, wie selbstverständlich auf mich. Meine männlichen Kollegen des Geschäftsführenden Landesvorstandes schreiben das ganze Jahr über Beiträge zu gewerkschaftspolitisch wichtigen und noch wichtigeren Angelegenheiten – schade, dass gerade zum Internationalen Frauentag sich niemand fand, der aus seiner Sicht auf den Slogan „Wer die Besten will, kann auf Frauen nicht verzichten…“ blicken wollte. Ja, ich weiß auch, dass sich regelmäßig niemand um das Schreiben eines Leitartikels reißt, aber … schön wäre es schon gewesen.


Liebe Kolleginnen, deshalb ist es an mir, allen meine herzlichsten Glückwünsche aus­zusprechen und das tue ich gern!

Vor nunmehr 109 Jahren forderten Millionen Frauen auf der Straße das Frauenwahlrecht ein. Es ist die Geburtsstunde des Internationalen Frauentages im Deutschen Reich, in Österreich, Dänemark und der Schweiz. Die Februarrevolution in Russland gab den Ausschlag dafür, den Internationalen Frauentag auf den 8. März festzulegen – seit dem ein festes Datum und auch immer wieder Anlass, um Resümee zu ziehen und in die Zukunft zu blicken.

Frauen in der GdP

Fast ein Viertel aller GdP Mitglieder sind Frauen. Diese Zahl ist stetig steigend, da der Anteil der Frauen bei den zahlenmäßig erhöhten Neueinstellungen im Polizeivollzugsdienst zunimmt. Frauen reden in der Gewerkschaft der Polizei nicht nur in den Frauengruppen mit. In der JUNGEN GRUPPE (GdP), in den Bezirks- und Kreisgruppen, im Landesvorstand, in den Fachausschüssen, in der Großen Tarifkommission oder auch auf Bundesebene – überall sind wir gefragte Gesprächsteilnehmer. Wir reden mit bei Schwerpunktthemen wie häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Mobbing. „Die Frauengruppe Bund der Gewerkschaft der Polizei vertritt rund 46 000 weibliche Beschäftigte in der Polizei von Bund und Ländern. Seit über 35 Jahren setzt sich die Frauengruppe der GdP aktiv für die Belange der weiblichen Beschäftigten ein. Waren die Schwerpunkte der gewerkschaftlichen Vertretung anfangs noch stark auf die berufliche Situation der Kolleginnen fokussiert, sind im Laufe der Jahre weitere vor allem gesellschaftspolitische Themenspektren hinzugekommen.“
(Quelle: GdP-Bund)

Gleichstellung von Frau und Mann
Viel wird über Themen wie Frauenförderung und Gleichstellung geredet. „Bei der Gewinnung von Frauen für Führungspositionen sind positive Tendenzen zu erkennen, der Anteil ist aber noch relativ gering. Das gilt gerade für den immer noch stark männlich dominierten Polizeivollzugsdienst. Oft­mals trauen sich Frauen die Verantwortung nicht zu. Frauen sind in ihrem Selbstbild häufig kritischer, entsprechend ist auch die Zurückhaltung bei Bewerbungen. Sie fürchten, als „Quotenfrau“ betrachtet zu werden, denn nur knapp jede dritte Führungskraft in Deutschland ist weiblich“, weiß GdP Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne.

Was tut sich in Sachsen?

In Sachsen wird die Frauenförderung noch immer mit dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz vom 31. März 1994 geregelt. In den vergangenen Jahren ist es in Sachsen nicht gelungen, ein Gleichstellungsgesetz zu verabschieden. Ungeachtet der intensiven Bemühungen der zuständigen Ministerin und der begründeten Forderung der Wählerinnen und Wähler auch aus den Reihen der GdP hat die regierende Koalition ein Wahlversprechen nicht eingelöst, obwohl im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die Jahre 2014 bis 2019 stand: „… Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt …“. Nicht zuletzt deshalb stellte die Frauengruppe auf ihrer Landesfrauenkonferenz am 23. April 2016 hierzu einen Antrag. Die Begründung lautetet: „…Um zu gewährleisten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen durchgesetzt wird, verspricht der Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Frauenförderungsgesetzes hin zu einem Gleichstellungsgesetz. Gleichzeitig soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Rolle und die Aufgabe der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten und deren höhere gesellschaftliche Anerkennung diskutiert wer­den – die Frauengruppe der GdP setzt sich für eine solche Änderung intensiv ein“.

Zwischenzeitlich gab es im Februar 2018 einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag. Der Gesetzentwurf wurde jedoch abgelehnt. Alle Ministerien sind zum Entwurf des Gleichstellungsgesetzes für Sachsen angehört worden. 79 Seiten Änderungsvorschläge lagen vor und wurden ausgewertet. Am 30. November 2018 wurde dem Gleichstellungsbeirat des Freistaates Sachsen auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration eine Synopse vorgelegt, zu einer gesetzlichen Regelung kam es bisher nicht. „Es ist unabdingbar, dass die neue Koalitionsregierung im Sächsischen Landtag unverzüglich ein Gleichstellungsgesetz auf den Weg bringt und zügig verabschiedet. Ein solches Gesetz ist überfällig. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar“, meint die Vorsitzende der GdP-Frauengruppe Sachsen Gabriele Einenkel.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
„Unter der Vereinbarkeit von Familie und Be­ruf versteht man seit dem 20. Jahrhundert die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Allgemeiner wird das Thema unter Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben gefasst oder, englischsprachig, als Work-Life-Balance. Dieser englischsprachige Begriff wird vor allem in Bezug auf betriebliche Aspekte, wie etwa familienfreundliche Arbeitszeiten sowie auf Möglichkeiten zur Verbesserung des individuellen Gleichgewichts, verwendet; er bezeichnet ein anzustrebendes Gleichgewicht im Allgemeinen, auch für Singles.“
(Quelle: Wikipedia)

Auch wenn Teilzeit immer noch häufiger von Frauen in Anspruch genommen wird, die männlichen Kollegen holen stetig auf, auch in Bezug auf Elternzeit und Erziehungsurlaub. Frauen streben ebenso eine berufliche Karriere an. Gut ausgebildete weibliche Fachkräfte sind aus unserem Arbeitsprozess nicht mehr wegzudenken und unverzichtbar. Kinder erhalten die Gesellschaft. Beides muss zeitgleich nebeneinander möglich sein. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine der Hauptaufgaben der Gegenwart. In Sachen Beruf und Familie ist schon vieles auf den Weg gebracht, auch wenn es nicht sofort sichtbar oder bereits zur Selbstverständlichkeit geworden ist und man sich schon lange daran gewöhnt hat. Sicherlich gibt es noch ungenutzte Potenziale hinsichtlich der Entwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik in der sächsischen Polizei. „Dass sich die Ar­beitswelt in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten - wenn nicht sogar noch schneller - fundamental verändern wird, ist kaum von der Hand zu weisen. Dieser Prozess wird zwangsläufig auf die Polizei wirken. Viele Arbeitsbereiche werden sich verändern, ob im täglichen Streifen- und Kriminaldienst oder in der Verwaltung. Gut und sinnvoll wäre es, würden mögliche Risiken durch die GdP, Personalräte, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten frühzeitig identifiziert. Aber auch mögliche Chancen beispielsweise für verbesserte Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit Beruf und Familie sollten erkannt werden.
Eine der Chancen der Digitalisierung sehen wir in der Option, einen Teil der Arbeit in das Homeoffice zu verlagern. Beruf und Familie lassen sich einfach so besser vereinbaren. Lange Arbeitswege fallen weg und die dadurch eingesparte Zeit – im wöchentlichen Durchschnitt fast viereinhalb Stunden laut einer Prognos-Studie – könnte zum Beispiel als Familienzeit genutzt werden.“
(Quelle: GdP Bund)

Wir bleiben dran und begleiten durch Fachkompetenz und Engagement auch die­sen wichtigen Prozess hin zu einem familienorientierten und lebensphasenbewussten Arbeitgeber.

GdP – wir tun was!

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