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Polizeitage 2023

Canabislegalisierung und die Herausforderungen

Dresden.

Auf der gemeinsamen Fachtagung von Behördenspiegel und GdP Sachsen wurde, neben den vielfältigen Vorträgen, wieder heiß diskutiert

Viel Vergnügen? – Cannabislegalisierung und deren Herausforderung
war das Thema des Polizeitags in Dresden, welcher durch den Behördenspiegel und der GdP Sachsen am 19. Oktober organisiert wurde.

Dabei war jedem Teilnehmer klar, bei diesem Vorhaben handelt es nicht nur um einen Stabstrich eines zu erfüllenden Koalitionsvertrages, sondern um eine Änderung hergebrachter Betrachtungsweisen oder um es überzeichnet zu sagen, um die Herstellung der Gesellschaftsfähigkeit einer weiteren Droge.

Dabei trafen sich viele Interessierte zu einem regen Austausch und verfolgten spannend die Vorträge. Unter anderem auch vom sächsischen Innenminister Armin Schuster oder dem Landespolizeipräsidenten Jörg Kubiessa, welche beide in dem Vorhaben keinen guten Weg sehen.

Auch die Suchtbeauftrage der Stadt Dresden zeichnete ein deutliches Bild zur Suchtentwicklung in unserer Landeshauptstadt

Als Abschluss des Tages stand noch eine Diskussionsrunde mit Uwe Wicha (Ltr. Suchtklinik in Sachsen), Petra Cagalj Sejdi (MdL Bündnis 90/Die Grünen), Albrecht Pallas (MdL SPD_Fraktion) und unserem Landesvorsitzendem Jan Krumlovsky an.

Dabei wurde hart und kontrovers diskutiert. Spätestens jetzt wurde deutlich, dass die Legalisierung von Cannabis einfach zu viele Fragen offenhält.

Egal wie man persönlich zu dem Thema „Legalisierung von Cannabis“ steht, mit der Umsetzung kommen auf jeden Fall wesentliche Veränderung auf die sächsische Polizei zu.

"Der vorhandene Gesetzentwurf ist in vielerlei Hinsicht unausgegoren. Neben vielen berechtigten Kritikpunkten wie Belastung, Kontrollen und Verkehrssicherheit wird nirgendwo ein wirklicher Zusammenhang zwischen individuellem Cannabiskonsum und polizeilicher Aufgabenerfüllung deutlich." so der Chef der GdP Sachsen Jan Krumlovsky.

Zudem sind in den Strafvorschriften unpräzise und juristisch nicht abschließende Begrifflichkeiten gewählt worden. Das ist so nicht haltbar und bedarf einer deutlichen Präzisierung
. Begriffe wie „nicht geringe Menge“ lassen unnötigen juristischen Interpretationsspielraum und Handlungsunsicherheiten zu.

Auch die Sicherheit im Straßenverkehr wird durch die Legalisierung von Cannabis nicht verbessert. Das verschweigt der Gesetzentwurf leider. Die Vernachlässigung der Auswirkungen auf den Straßenverkehr ist für uns als GdP Sachsen höchst irritierend. Durch Geringschätzung des Verkehrsbereichs wird suggeriert, dass die nach/aufgrund eines Konsums berauschte Teilnahme am Straßenverkehr als ungefährlich einzuschätzen ist.

Ebenso geht mit einer Legalisierung regelmäßig eine erhebliche Zunahme an Konsumenten einher. Dies wiederum bedingt zwangsläufig die Zunahme an Fahrten unter Cannabis im Straßenverkehr.


Die Legalisierung soll das Ziel verfolgen, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen, was wir als GdP jedoch nicht erkennen können. Stattdessen sehen wir vielmehr, dass durch dieses Gesetz Konsumsignale gesetzt werden. Wie „konkurrenzfähig“ legales Cannabis zu Illegalem sein wird, ist unsicher und wird die Zukunft zeigen.

Durch den Gesetzgeber wird auch eine Intensivierung der Prävention angekündigt. Prävention und Aufklärung ist notwendig, wozu wir als Polizei in vielen Bereichen bereits gute und intensive Arbeit leisten. Es ist zu vermuten, dass Präventionskampagnen u.a. „gegen Drogen im Straßenverkehr“ im größeren Umfang erforderlich werden und diese Aufgabe auch bei der Polizei „abgeworfen“ werden.
Durch den Gesetzentwurf wird das Ziel formuliert, damit eine Arbeitserleichterung und eine Reduzierung des Auftragsvolumens der Polizei zu schaffen. Aus unserer Sicht pures Wunschdenken, denn wesentliche polizeiliche/ordnungsbehördliche Kontrollaufgaben müssen weiterhin ausgeführt werden und es werden wahrscheinlich zusätzliche Aufgaben entstehen.

Dazu waren sich alle Experten am Ende dieses gefüllten Tages einig – notwendige Grundlagen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Entscheidungen bis hin zu technischen Voraussetzungen, die es für einen solchen Legalisierungsschritt braucht, sind einfach nicht getroffen. Deshalb braucht es wesentlich mehr Zeit als bis zum Jahresende, um die fachlichen Schnitzer auszubessern.

Die politischen Verantwortungsträgern haben die Pflicht, dem Gesetz Praxistauglichkeit zu verleihen. Wir plädieren für gemeinsame Ausschusssitzungen, und werden dort als GdP unsere Expertise sehr gerne zur Verfügung stellen.

Für die Zukunft solcher Fachtagungen, würden wir uns außerdem ein pro-aktives Werben seitens des Landespolizeipräsidiums wünschen, um so noch mehr Expertise aus der polizeilichen Praxis innerhalb der Polizei Sachsen in den Meinungsdiskurs einzubringen.

GdP - wir tun was


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