Reform in der Aus- und Fortbildung bei der Sächsischen Polizei
Fluch oder Segen?
Nun ist durch den sächsischen Landtag am vergangenen Dienstag eine Entscheidung getroffen worden, die alle Spekulationen (zumindest, was den Zeitrahmen betrifft) beendet.
Nachdem Anfang des Jahres das entsprechende Gesetz eingebracht wurde, hat die GdP Sachsen in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in der Sachverständigenanhörung am 11. Juni 2021 umfangreiche Bedenken bezüglich der Umsetzung angemeldet. Wesentliche Knackpunkte waren neben der attraktiven Bezahlung und der sozialen Abfederung eines eventuellen Standortwechsels unter anderem auch die fehlende Mitwirkung von Gewerkschaften im Fachhochschulbeirat.
Die gesamte Stellungnahme der GdP Sachsen, welche durch den DGB Sachsen an den Landtag gesendet wurde, kann im Beitrag vom 03. Februar 2021 nachgelesen werden (LINK).
Über den Sommer wurde etwas nachgebessert und nunmehr das Gesetz zur Entscheidung geführt.
Nur durch unsere Beharrlichkeit konnte beispielsweise die Forderung nach einer Aufnahme der Gewerkschaften im Fachhochschulbeirat im Gesetz Einzug halten.
„Wir werden nun die anstehende Umsetzung im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen genauestens unter die Lupe nehmen und organisatorische Notwendigkeiten innerhalb der Personalvertretungen besprechen und veranlassen“ so Hagen Husgen nach der Entscheidung.
Und natürlich wird auch GdP Sachsen über eine entsprechende Strukturveränderung beraten.
GdP - Wir tun was!