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 Ansprüche zur amtsangemessenen Alimentation sichern

Widerspruch bis zum Jahresende 2023 einlegen

Dresden.

GdP Sachsen empfiehlt den Beamtinnen und Beamten in Sachsen Widersprüche gegen die Besoldung einzulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverfassungsgericht fasste im Mai 2020 zwei Beschlüsse, die auch Änderungen am Besoldungsgefüge in Sachsen erforderten. Im Juli 2023 hat der Sächsische Landtag die vom sächsischen Finanzministerium ausgearbeiteten Anpassungen beschlossen.

Jedoch ist aus gewerkschaftlicher Sicht eine verfassungskonforme Lösung immer noch nicht erreicht.

Daher rufen wir gemeinsam mit dem DGB Sachsen alle Beamtinnen und Beamte auf, selbstständig fristgerecht Widerspruch gegen die Besoldung 2023 zu erheben.

Das Muster zum Widerspruch findet Ihr hier.

Wir möchten euch dazu animieren, dem Aufruf des DGB zu folgen und den Widerspruch bis Ende des Jahres beim Landesamt für Steuern und Finanzen - Bezügestelle einzureichen.

Mehr Informationen findet ihr auf der Seite des DGB Sachsen.

Hier gibts das Flugblatt zum Aufruf.

GdP - wir für euch

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