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Foulspiel des Finanzministeriums

Widersprüche zur Alimentierung aberkannt

Dresden.

Als hätte es die Widersprüche und das 4-jährige Verfahren, welches wir für unsere Beamten geführt haben, nie gegeben. Versucht das Finanzministerium etwa den guten Willen der Kolleginnen und Kollegen auszunutzen?

In den letzten Tagen erhielten sächsische Beamte Post von der Bezügestelle, wegen der Berechnung der Umsetzung des 4. DRÄndG zur amtsangemessenen Alimentation.

Eigentlich ein normaler Vorgang.
Dabei stellte sich jetzt heraus, dass alle Widersprüche, die seit 2011 gestellt wurden, vom Finanzministerium als nicht mehr existent bezeichnet
werden.

Was war passiert?
2011 hatten wir mit einer großen Kampagne über 20.000 Widersprüche gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes gesammelt und das ausdrücklich mit der fehlenden Amtsangemessenheit der Alimentation begründet.

Als Gewerkschaft der Polizei Sachsen, haben wir mit anderen unseres Dachverbandes DGB Sachsen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab uns 2016 recht. Der Freistaat musste handeln.

Das Staatsministerium für Steuern und Finanzen hat nach erfolgter Gesetzgebung des Sächsischen Landtags uns dann 2017 gebeten, die Widersprüche als erledigt zu betrachten, damit nicht jedem Widerspruchsführer ein Bescheid zugestellt werden muss. Im Sinne der Effektivität haben wir damals zugestimmt.

Nicht gerechnet hatten wir mit dem Foulspiel des Finanzministeriums, das heute nur Widersprüche seit 2019 anerkennt. Dies werden wir nun juristisch über den DGB prüfen!
Einfach alle Widersprüche als nicht existent zu behandeln - das werden wir nicht einfach so hinnehmen.

Oder, wie es im Fußball heißt, wir werden den Videoassistenten (VAR) befragen. Wir halten euch über das Ergebnis auf dem Laufenden.

Hier dazu das Flugblatt des DGB Sachsen.

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