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4. DRÄndG

Alte Widersprüche aberkant - Foulspiel mit Folgen

Dresden.

Bereits am 13. September berichteten wir darüber, dass das Finanzministerium auf Grund der von den meisten Kolleginnen und Kollegen vor vielen Jahren zurückgenommenen Widersprüche, die Ansprüche im Zuge des 4. DRÄndG erst für den Zeitraum danach prüft.

Leider ist auch der DGB Sachsen, ebenso wie andere Verbände, nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Online-Erklärung bisher noch nicht zurückgesendet haben, können dies jederzeit nachholen. Es droht keinerlei Fristversäumnis, jedoch kann sich dadurch der Zeitpunkt der eventuellen Nachzahlungen verzögern.

Unproblematisch ist diese Abgabe für all diejenigen, die keine berücksichtigungsfähigen Angehörigen haben oder wo vor dem durch das Staatsministerium der Finanzen (SMF) angegebenen Zeitpunkt (z.B. 2019) tatsächlich keine einschlägigen Angehörigen vorhanden waren.

Sollten vor 2019 jedoch berücksichtigungsfähige Angehörige vorhanden gewesen sein, so ergibt sich eine kompliziertere Konstellation. Nur wenn die "alten" Widersprüche tatsächlich nicht zurückgenommen worden sind, wird die Sachlage anders bewertet.

Wer sich sicher ist, die damaligen Widersprüche nicht zurückgenommen zu haben, kann im eigenen Ermessen beim SMF die Festlegung des Kalenderjahres des Beginns der Prüfung der Nachzahlungen korrigieren lassen. Wir sprechen von einem "Kann", da wir ausdrücklich darauf verweisen, dass die Kosten eines sich evtl. anschließenden Prozesses aus rechtlichen (Rechtsschutzordnung) und tatsächlichen (Gesamtkosten) Gründen nicht durch den DGB Rechtsschutz übernommen werden können.

Selbstverständlich bieten wir euch als GdP dennoch eine rechtliche Beratung mit unseren Anwälten, um eure persönliche Situation zu erörtern.

In Anbetracht der schwierigen Situation zum 4. DRÄndG möchten wir insbesondere noch einmal darauf hinweisen, die Widersprüche für die Gesamtalimentation von 2023 noch fristgerecht bis zum 31. Dezember 2023 abzugeben.

Hier gibt´s den vollständigen Flyer des DGB Sachsen.

GdP – Wir für euch.
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