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Sommerflaute? Keineswegs!

Es wird ernst - die Dienstrechtsreform nimmt Konturen an!

Kesselsdorf:.

Trotz der Ferien- und Urlaubszeit wird hinter den Kulissen auch in den Reihen der Gewerkschaft der Polizei gewerkelt. Trotz vieler Baustellen innerhalb der sächsischen Polizei hat die Einführung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zz. eine sehr hohe Priorität. Den meisten Kolleginnen und Kollegen unter uns dürfte dies bekannt sein. Anfang des Jahres 2014 sollen sowohl ein "neues" Sächsisches Beamtenrecht als auch ein "neues" Besoldungs- und Versorgungsrecht in Kraft treten. Momentan befassen sich die verantwortlichen Mitglieder der Vorstände der GdP Sachsen mit diesem Thema. Denn solch eine Chance einer Reformierung des Beamtenrechts wird es in den nächsten Jahren nicht mehr geben. Dazu wird es in den nächsten Tagen die verschiedensten Gespräche geben, u. a. mit Fraktionsmitgliedern des sächsischen Landtages, mit Vertretern des Innen- und Finanzministeriums.

Sommerflaute? Der Schein trügt.

Der vorläufige Höhepunkt wird dann die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 4. September 2013 ab 10.00 Uhr im Plenarsaal des sächsischen Landtages sein, zu welcher auch unser Landesvorsitzender Hagen Husgen als Sachverständiger geladen ist.
Es ist selbstverständlich, dass wir als Gewerkschaft diese Möglichkeit nutzen werden, unsere Forderungen (welche sich noch nicht im Gesetzesentwurf wiederspiegeln) zu bekräftigen.
Zu diesen Forderungen gehören u. a.

· die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten
· eine leistungsgerechte Bezahlung nach Dienstposten
· die Wiedereinführung der Sonderzahlung
· die Erhöhung und Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
· die Ausweitung der angedachten Strukturzulage auf alle Beamtinnen und Beamten
· die Ablehnung der zwangsweisen und pauschalisierten Verlängerung der Lebensarbeitszeit (evtl. Faktorisierung)
· die Änderung der Bestimmungen des Stellenabbaubegleitgesetzes

Ein weiterer Schwerpunkt bezüglich der Dienstrechtsreform ist die Änderung der sächsischen Verordnungen zum Beamtenrecht. Aus diesem Grunde wird es noch in dieser Woche Gespräche mit dem BDK und in der kommenden Woche mit den verschiedenen Ministerien geben. Hierbei wird sich unser Augenmerk u. a. auf die Laufbahn-, die Nebentätigkeits-, die Erschwerniszulagen-, die Mehrarbeitsvergütungs- und Stellenobergrenzenverordnung richten.

Auch die Bezirksgruppen wurden bereits aufgerufen, an dieser Reform mitzuarbeiten.
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