Sommerflaute? Keineswegs!
Es wird ernst - die Dienstrechtsreform nimmt Konturen an!
Sommerflaute? Der Schein trügt.
Der vorläufige Höhepunkt wird dann die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 4. September 2013 ab 10.00 Uhr im Plenarsaal des sächsischen Landtages sein, zu welcher auch unser Landesvorsitzender Hagen Husgen als Sachverständiger geladen ist.
Es ist selbstverständlich, dass wir als Gewerkschaft diese Möglichkeit nutzen werden, unsere Forderungen (welche sich noch nicht im Gesetzesentwurf wiederspiegeln) zu bekräftigen.
Zu diesen Forderungen gehören u. a.
· die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten
· eine leistungsgerechte Bezahlung nach Dienstposten
· die Wiedereinführung der Sonderzahlung
· die Erhöhung und Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
· die Ausweitung der angedachten Strukturzulage auf alle Beamtinnen und Beamten
· die Ablehnung der zwangsweisen und pauschalisierten Verlängerung der Lebensarbeitszeit (evtl. Faktorisierung)
· die Änderung der Bestimmungen des Stellenabbaubegleitgesetzes
Ein weiterer Schwerpunkt bezüglich der Dienstrechtsreform ist die Änderung der sächsischen Verordnungen zum Beamtenrecht. Aus diesem Grunde wird es noch in dieser Woche Gespräche mit dem BDK und in der kommenden Woche mit den verschiedenen Ministerien geben. Hierbei wird sich unser Augenmerk u. a. auf die Laufbahn-, die Nebentätigkeits-, die Erschwerniszulagen-, die Mehrarbeitsvergütungs- und Stellenobergrenzenverordnung richten.
Auch die Bezirksgruppen wurden bereits aufgerufen, an dieser Reform mitzuarbeiten.
Der vorläufige Höhepunkt wird dann die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 4. September 2013 ab 10.00 Uhr im Plenarsaal des sächsischen Landtages sein, zu welcher auch unser Landesvorsitzender Hagen Husgen als Sachverständiger geladen ist.
Es ist selbstverständlich, dass wir als Gewerkschaft diese Möglichkeit nutzen werden, unsere Forderungen (welche sich noch nicht im Gesetzesentwurf wiederspiegeln) zu bekräftigen.
Zu diesen Forderungen gehören u. a.
· die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten
· eine leistungsgerechte Bezahlung nach Dienstposten
· die Wiedereinführung der Sonderzahlung
· die Erhöhung und Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
· die Ausweitung der angedachten Strukturzulage auf alle Beamtinnen und Beamten
· die Ablehnung der zwangsweisen und pauschalisierten Verlängerung der Lebensarbeitszeit (evtl. Faktorisierung)
· die Änderung der Bestimmungen des Stellenabbaubegleitgesetzes
Ein weiterer Schwerpunkt bezüglich der Dienstrechtsreform ist die Änderung der sächsischen Verordnungen zum Beamtenrecht. Aus diesem Grunde wird es noch in dieser Woche Gespräche mit dem BDK und in der kommenden Woche mit den verschiedenen Ministerien geben. Hierbei wird sich unser Augenmerk u. a. auf die Laufbahn-, die Nebentätigkeits-, die Erschwerniszulagen-, die Mehrarbeitsvergütungs- und Stellenobergrenzenverordnung richten.
Auch die Bezirksgruppen wurden bereits aufgerufen, an dieser Reform mitzuarbeiten.