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Presse

GdP stellt „fliegende Nasen“ vor

Kesselsdorf:.

In den letzten Wochen haben Arbeitsgruppen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen intensiv den Einsatz von Unmanned Aerial Vehicle (UVA), auch Überwachungsdrohne genannt, getestet. Nachdem die sächsische Polizei ein „fliegendes Auge“ zur Bekämpfung von Hooligangs erproben möchte und „Bernd 1“ bereits im Februar 2008 durch den sächsischen Innenminister übergeben wurde, setzte die GdP diese Grundidee konsequent fort. Am heutigen Tag stellt der Landesvorsitzende erstmals zwei Prototypen der Unmanned Aerial Vehicle, der „fliegenden Nase“, vor. Im Vergleich ist die „fliegende Nase“ deutlich kleiner, als das „fliegende Auge“. Daher wurden die Prototypen auch „Bernd ¼ - 1“ und „Bernd ¼ -2“ genannt.

„Bernd ¼“ verfügt nicht über Bildübertragungstechnik, sondern ist mit einem kleinen Rauchmelder ausgestattet. Damit kann künftig in öffentlichen Gebäuden das geltende Rauchverbot überwacht werden. Der Rauchmelder ist so sensibel, dass er die Quelle des Zigarettenrauches bis auf einen Meter eingrenzen kann. Über einen Sender meldet „Bernd ¼“ den aktuellen Standort und es kann sofort konsequent eingeschritten werden.
Die GdP regt an, in einer Dienstvereinbarung eine Testphase beider Prototypen im Sächsischen Staatsministerium des Innern und im Landtag Sachsen zu regeln. Nach der Evaluierung der Testphase ist die Einführung von „Bernd ¼“ bis auf Revierebene vorstellbar.

Weiterhin wird die GdP zwei weitere Arbeitsgruppen zur Entwicklung weiterer Unmanned Aerial Vehicle einsetzen. Eine Studie für einen „Bernd 1/3“ liegt bereits vor. Dieser soll mit einem Vakuumfeuerlöscher ausgestattet werden und gemeinsam mit „Bernd ¼“ zum Einsatz kommen.
Eine Vision für die zweite Arbeitsgruppe, die eine Studie für einen „Bernd ½“ beschreiben soll, besteht auch. Hier wurde externer Sachverstand (unter anderen Herr Düsentrieb) angefragt.



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