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Klageerhebung wegen Altersdiskriminierung – JETZT FRISTGERECHT EINREICHEN!

Entscheidung des Freistaates Sachsen ein weiterer Schlag ins Gesicht der Beamtinnen und Beamten

Kesselsdorf:.

Der Geschäftsführende Landesvorstand machte es sich in den letzten Tagen nicht leicht. Auch wenn vereinzelt Kolleginnen und Kollegen ungeduldig geworden sind, doch Schnelligkeit ist nicht unser vorrangiges Ziel - die GdP sollte für ihre sachliche Recherche bekannt sein. Es ist leider jedoch das eingetreten, was wir als Gewerkschaft der Polizei versuchten, zu verhindern. Die politisch Verantwortlichen ignorieren mit einer kaum zu überbietenden Arroganz bereits vorliegende bzw. anhängige Gerichtsurteile und sogar die Entscheidungsempfehlung des Generalanwaltes beim EuGH, Yves Bot.

Weder die Gespräche mit dem Finanzminister noch mit dem Präsidenten des Landesamtes für Steuern und Finanzen brachten in den letzten Tagen irgendeine Einsicht. Nicht nachzuvollziehende Argumente und Ausreden sowie der unbändige Wille, den eigenen Beschäftigten die kalte Schulter zu zeigen, bestimmen wie schon seit langem die Entscheidungen der Herren Tillich und Unland.
Auch die Prüfung der noch in der Klagefrist zu nutzenden möglichen Instrumente einer Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde ergab, dass eine notwendige Klagewelle nicht mehr abzuwenden ist.

Diese Handlungsweise der Sächsischen Staatsregierung ist mehr als beschämend, sie ist eine Frechheit!
Der Freistaat Sachsen hat allen Beamtinnen und Beamten mit dieser „Nacht-und-Nebel-Aktion“ zum Anfang des Wahljahres einen wiederholten unüberlegten Bärendienst erwiesen, indem er mit der Bescheidung der Widersprüche alle Betroffenen vorsätzlich dazu zwingt, in ein Klageverfahren einzutreten, ohne im Vorfeld die Möglichkeiten zu nutzen, sich auf evtl. Musterklageverfahren zu einigen oder sogar die EuGH-Entscheidung in wenigen Wochen oder Monaten abzuwarten. Die Spitze der Willkür ist aber, dass aktuell sogar zwei Urteile des OVG Sachsen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind.

Deshalb ruft die Gewerkschaft der Polizei alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen dazu auf, selbständig gegen die Widerspruchsbescheide fristgerecht (innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides) beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben.

Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Klagen durch Mitglieder der GdP hat sich der Geschäftsführende Landesvorstand notgedrungen dazu entschlossen, dass alle Mitglieder die Gerichtskosten selbst tragen. Die Höhe der Gerichtskosten beträgt bei einem Regelwert von 5.000 EUR für jede eingereichte Klage momentan 438 EUR (kann im Einzelfall variieren). Im Falle der Rücknahme der Klage (beispielsweise aufgrund zu erwartender Musterklageverfahren) werden diese Kosten zu zwei Dritteln zurück erstattet.
Leider müssen wir diesen Weg gehen, da andererseits die Gerichtskosten nicht gedeckt werden können.
Auf die Möglichkeit der Nutzung einer privaten Rechtsschutzversicherung wird hingewiesen.

Zur Unterstützung der einzureichenden Klagen sind
    • eine Musterklage (Word und PDF) und
    • ein evtl. zu nutzender Musterantrag auf Ratenvereinbarung mit der Landesjustizkasse Sachsen bzw. ein Musterantrag auf Prozesskostenhilfe (zur eigenen Nutzung) eingestellt.

Des Weiteren sind noch eine Hinweise zum Ausfüllen des Klagemusters und eine Handreichung zur Verfahrensweise angefügt.

Nach persönlicher Einreichung der Klage und der Übersendung der Eingangsbestätigung durch das jeweilige Gericht sind diese beiden Schreiben und der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie der dazugehörige Antrag bzw. die Anträge, die in den vergangenen Jahren gestellt wurden, in Kopie an die Geschäftsstelle der GdP Sachsen zu übersenden.
Ein Rechtsschutzantrag ist ebenfalls zu stellen und den Unterlagen beizufügen.

In der Folge wird der Bereich Rechtsschutz der GdP Sachsen in Zusammenarbeit mit den Bezirksgruppen alles Notwendige unternehmen.
Weitere Auskünfte und Unterstützung erhalten die Mitglieder der GdP Sachsen über ihre Bezirksgruppe.

Lassen wir uns nicht von der Staatsregierung einschüchtern!
Zeigen wir, dass wir auch bis zum Äußersten gehen, um unsere Rechte einzuklagen!
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