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Politik

„Wenn sparen, dann solidarisch!"

Sachsens Polizeichefs sollen allesamt befördert werden.

Kesselsdorf:.

Wie der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bekannt wurde, ist beabsichtigt, dem Kabinett im August die Beförderung aller Leiter der sieben neuen Polizeidirektionen zu Polizeipräsidenten zur Bestätigung vorzulegen. Alle Betroffenen sind derzeit Leitende Kriminal- oder Polizeidirektoren. Mit der Beförderung von der Besoldungsstufe A16 (Leitender Kriminal- oder Polizeidirektor, Grundgehalt 5069,36 Euro in der höchsten Dienstaltersstufe) nach B2 (Polizeipräsident, Grundgehalt 5288,22 Euro) erhielten sie allesamt eine monatliche Gehaltserhöhung von über 200,00 Euro. Für die wenigen Polizisten, die alle Voraussetzungen für eine Beförderung hatten, gab es vor Tagen erstmals eine Beförderungsmöglichkeit im Jahr 2005 und ausdrücklich nur jeder vierte, der die Voraussetzungen überhaupt hatte, durfte überhaupt befördert werden.

Peer Oehler, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Sachsen: „Das Befördern aller Polizeichefs auf einmal wäre unhygienisch! Ganz oben gönnt man sich für alle Betroffenen ein paar Hundert Euro mehr im Monat und säuft die Pulle leer, während der Streifenbeamte bei seiner Beförderung mit ganz plötzlichen und unerwarteten ‚Steuermindereinnahmen‘ vergackeiert wird und verwundert zuschauen darf, wie Präsidenten wie Pilze aus dem Boden schießen.“

Denn möglicherweise gönnt das Innenministerium den Polizeichefs eben etwas mehr als dem Streifenbeamten. Von 25% der möglichen Beförderungen ist in dieser Ebene nicht mehr die Rede! Und für „normale“ Polizisten wurden weitere Beförderungen im Jahr 2005 erst einmal in Frage gestellt.

„Es geht hier nicht um eine Neiddebatte, sondern um die Wahrung des Betriebsfriedens. Man muss das Betriebsklima in der Sächsischen Polizei durch eine solche Instinktlosigkeit nicht noch weiter verschlechtern. Wenn sparen, dann solidarisch!“, so Oehler. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher, dass entweder in allen Besoldungsgruppen alle diejenigen befördert werden, die die Voraussetzungen haben oder auch bei den Polizeichefs nur maximal 2 befördert werden. Oehler: „Vielleicht ist es für die Beförderung anderer Polizisten förderlich, wenn das Gefühl bei ausbleibender Beförderung auch in Führungsetagen durch eigenes Erleben nachvollziehbar wird.

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