Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Abstand zur Grundsicherung und Besoldung kinderreicher Beamter
Ist eine erneute Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2021 (haushaltsnahe Geltendmachung) notwendig?
Die GdP Sachsen hat bereits in den vergangenen Jahren darauf aufmerksam gemacht und entsprechende Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung gestellt.
Aktuell befindet sich die GdP Sachsen gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und weiteren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann in Gesprächen zur weiteren Vorgehensweise in Sachsen. Aufgrund der hohen Komplexität der Materie benötigt die Klärung noch Zeit.
Der nächste Gesprächstermin ist für den 17. Dezember 2021 anberaumt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung ist somit erst im Jahr 2022 zu rechnen.
Derzeit wird durch den DGB geprüft, inwieweit deshalb ein Widerspruch im Jahr 2021 trotzdem noch notwendig ist. Dazu wurde das Staatsministerium für Finanzen durch den DGB angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.
Die GdP Sachsen wird sich am 13. Dezember 2021 öffentlich an dieser Stelle dazu äußern, ob eine haushaltnahe Geltendmachung notwendig sein wird. Sollte dem so sein, werden wir zugleich an diesem Tag entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.
GdP – Wir tun was!
Aktuell befindet sich die GdP Sachsen gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und weiteren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann in Gesprächen zur weiteren Vorgehensweise in Sachsen. Aufgrund der hohen Komplexität der Materie benötigt die Klärung noch Zeit.
Der nächste Gesprächstermin ist für den 17. Dezember 2021 anberaumt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung ist somit erst im Jahr 2022 zu rechnen.
Derzeit wird durch den DGB geprüft, inwieweit deshalb ein Widerspruch im Jahr 2021 trotzdem noch notwendig ist. Dazu wurde das Staatsministerium für Finanzen durch den DGB angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.
Die GdP Sachsen wird sich am 13. Dezember 2021 öffentlich an dieser Stelle dazu äußern, ob eine haushaltnahe Geltendmachung notwendig sein wird. Sollte dem so sein, werden wir zugleich an diesem Tag entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.
GdP – Wir tun was!