amtsangemessene Alimentierung
Finanzministerium hat nicht geantwortet, deshalb jetzt Widerspruch einlegen!
- Alle, die bisher keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung wegen möglicher Verletzung des Abstandsgebots zwischen Besoldungsniveau und Grundsicherung erhoben haben, sollten dies noch bis zum Jahresende nachholen. Ihr könnt dazu das unten verlinkte Formblatt nutzen: Ausdrucken, Adresse eintragen, unterschreiben und abschicken.
- Den Beamt:innen, Richter:innen sowie Staatsanwält:innen, die bereits in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Besoldung erhoben haben, wird empfohlen, zu prüfen, ob der Widerspruch das Jahr 2021 und die Folgejahre erfasst. Wenn das nicht der Fall ist, sollte dies (unter Angabe des Aktenzeichens des früheren Widerspruchs) nachgeschoben werden. Auch hierfür kann das folgende Formblatt genutzt werden.
Formblatt für Widerspruch (hier klicken)
Sollte sich das Finanzministerium in den nächsten Tagen doch noch äußern und sich daraus Änderungen ergeben, melden wir uns an dieser Stelle wieder.
GdP – Wir tun was!
weitergehende Information hat auch der DGB Sachsen in einem Beitrag dargestellt (Link)