GdP-Rechtschutz aktuell
Gesamtalimentation und Altersdiskriminierung, wie weiter?
Deshalb jetzt erneut widersprechen?
Und auch das rechtliche Problem der Altersdiskriminierung, bezüglich der Bezahlung ist nicht abschließend geklärt. Hier sind z. B. die Fragen, ob der Freistaat Sachsen zu den Urteilen des OVG Sachsen Revision eingelegt hat und welche Entscheidung der Europäische Gerichtshof treffen wird, nicht abschließend geklärt. Wir verweisen auch hier auf unsere Informationen zu diesen Verfahren.
auf einen weiteren Widerspruch bzw. Widersprüche verzichten.
Die GdP Sachsen stellt hiermit Musterwidersprüche zur Klärung der Gesamtalimentation bzw. Altersdiskriminierung des Jahres 2013 Verfügung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich kann jeder, der in den vergangenen Jahren bereits einen Widerspruch zu der jeweiligen Angelegenheit eingelegt hat und auch jeweils eine entsprechende Antwort vom Landesamt für Steuern und Finanzen erhalten hat, mit dem
· der Eingang bestätigt wurde,
· die Einrede auf die Verjährung zugesagt wurde und
· der Widerspruch bzw. die Widersprüche zugleich bis zur Klärung ruhend gestellt wurde,
auf einen weiteren Widerspruch bzw. Widersprüche verzichten.
GdP Sachsen – Wir tun was!
Widerspruch wegen Gesamtalimentation
- Widerspruch Gesamtalimentation- Bezügestelle Dresden
- Widerspruch Gesamtalimentation- Bezügestelle Chemnitz
- Widerspruch Gesamtalimentation- Bezügestelle Leipzig
Widerspruch wegen Altersdiskriminierung
- Widerspruch Altersdiskriminierung- Bezügestelle Dresden
- Widerspruch Altersdiskriminierung- Bezügestelle Chemnitz
- Widerspruch Altersdiskriminierung- Bezügestelle Leipzig