Gespräche zur Beamtenbesoldung
Weihnachtsgeld
Fahrplan zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschlossen
Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 in Sachsen verfassungswidrig ist und dem Landesgesetzgeber Änderungen des Besoldungsgesetzes mit Wirkung zum 01. Juli 2016 aufgegeben.
Die Gründe des Beschlusses machen deutlich, dass die Maßstäbe, die das Gericht bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung für die Besoldungsgruppe A10 in Jahr 2011 angelegt hat, auch auf die anderen Besoldungsgruppen und alle Besoldungsordnungen in Sachsen anzuwenden sind.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit dem DGB und dem SBB konstruktive Gespräche mit folgendem Ziel aufgenommen:
- Schaffung einer verfassungskonformen, fairen und akzeptablen Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen
- Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass die Unteralimentation aller Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unabhängig von eingelegten Widersprüchen und erhobenen Klagen beseitigt werden soll.
Die Gespräche sollen im ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden.
- Schaffung einer verfassungskonformen, fairen und akzeptablen Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen
- Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft
Darüber hinaus stellte der Finanzminister fest, dass die Unteralimentation aller Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unabhängig von eingelegten Widersprüchen und erhobenen Klagen beseitigt werden soll.
Die Gespräche sollen im ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden.