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Versorgung

Finanzministerium mauert

Kesselsdorf:.

Ein zur Anwendung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils über höhere Zahlung von Ruhestandsbezügen für Beamte mit geringem erdienten Ruhegehalt (unter 35%) geführtes Gespräch zwischen Finanzministerium und GdP Sachsen verlief am 24. April 2006 ergebnislos.

Das Finanzministerium ist zur Anwendung des Urteils nicht bereit. Die zuständige Referatsleiterin brachte unumwunden zum Ausdruck, dass sie es für „falsch“ hält und nicht anwenden wird. Soviel zum Respekt vor dem Rechtsstaat durch die Staatsregierung. Doch das Finanzministerium geht noch weiter. Die offengelegte Strategie heißt: Einen ähnlichen aber nicht gleichen Fall vor das Bundesverwaltungsgericht bringen und hoffen, dass ein anderer Senat das Urteil des ersten Senates in diesem Verfahren gleich wieder kippt!

Dazu biegt man den gesunden Menschenverstand. Es zu erklären bedürfte mehrerer Seiten. Kurz: Man behauptet, durch Anwendung des Urteils (amtsabhängige Mindestversorgung 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Beamten + 1% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge je Versicherungsjahr) würden Beamte, deren amtsunabhängige Mindestversorgung (65% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge A4 Endstufe) über der amtsabhängige Mindestversorgung liegt und damit ihre Berechnungsgrundlage ist, schlechter gestellt werden. Wenn jemand mit 25 Versicherungsjahren nämlich auf diesem Sockel der amtsunabhängigen Mindestversorgung aufbauend wieder Anspruch auf 25 zusätzliche % seiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge hätte, rechnet das Finanzministerium wie folgt: 65% + 25% = 90%! Dann sagt es, 70% dürften aber nicht überstiegen werden und zieht 20% ab. Das ist Blödsinn, denn die Rechnung muss ganz klar in absoluten Zahlen im Vergleich zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen des konkreten Beamten erfolgen. Das will das Finanzministerium nicht sehen und bleibt dabei: 65% Äpfel + 25% Birnen = 90% Obst!

Warum macht man das? Das Finanzministerium will ganz offensichtlich Zeit gewinnen, sich finanziell sortieren und sich auf die unabwendbaren Mehrausgaben vorzubereiten. Und die GdP muss mitspielen und wird seine Mitglieder nicht im Regen stehen lassen. Wir werden auf das Verfahren der Musterklage eingehen müssen, auch wenn von Mitgliedsbeiträgen sinnvolleres bezahlt werden könnte als dieses Scheinverfahren, denn die bloße Hinhaltetaktik des Finanzministeriums ist zu offensichtlich.

Darüber hinaus werden wir aber den Vorgang bei Sächsischen Rechnungshof, beim Rechnungshof des Bundes und beim Bund der Steuerzahler vorbringen und die Verschwendung von Steuergeldern im Verfahren aufzeigen. Hier werden Gerichte auf dem Rücken von Beschäftigten des Freistaates missbraucht.

Für Betroffene bedeutet das: Wenn ein Festsetzungsbescheid ergangen ist, muss mit dem Vordruck der GdP eine Überprüfung der Festsetzung beantragt werden. Ein Bescheid dazu wäre dann widerspruchsfähig. Für Beamte, deren Bescheid noch erstellt wird, wird geprüft, ob das Finanzministerium selbst einen diesbezüglichen Vorbehalt hinein formuliert. Damit wären die Rechte der Betroffenen gewahrt.

Wir bleiben am Ball!


Peer Oehler
Stellv. Vorsitzender
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