Beamtenversorgung
GdP wendet sich an Petitionsauschuss
Ostdeutsche Ruhestandsbeamte haben damit Anspruch auf höheres Ruhegehalt!
Die sächsische Staatregierung setzte dieses Urteil bisher nicht um. Vielmehr erklärte das Finanzministerium, dass es das Urteil für fehlerhaft hält und nicht zur Anwendung bringt. Für die GdP ist diese Haltung der Staatsregierung nicht nachvollziehbar. Mit einem Schreiben wand sich der Landesvorstand nun an den Petitionsauschusses des Sächsischen Landtages und bittet diesen, dass verfassungsgemäße Handeln der Staatsregierung zu erwirken.
Die sächsische Staatregierung setzte dieses Urteil bisher nicht um. Vielmehr erklärte das Finanzministerium, dass es das Urteil für fehlerhaft hält und nicht zur Anwendung bringt. Für die GdP ist diese Haltung der Staatsregierung nicht nachvollziehbar. Mit einem Schreiben wand sich der Landesvorstand nun an den Petitionsauschusses des Sächsischen Landtages und bittet diesen, dass verfassungsgemäße Handeln der Staatsregierung zu erwirken.