GdP-Studie
Stalking
Unter Stalking versteht man eine Vielzahl von Verhaltensweisen:
Z.B. die wiederholte Überwachung und Beobachtung einer Person, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe; die körperliche Verfolgung; Annäherung, Kontakt- sowie Telefonversuche; ständiges Hinterlassen von Mitteilungen über Telefax, Internet oder Mobil-Telefon.
Stalking kann folgende, strafrechtlich relevante Erscheinungsformen sowohl einzeln als auch in kumulativer Form haben:
Die GdP fordert die Legislative auf, einen Straftatbestand zu schaffen, der - wenn möglich - auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet und somit den Opfern, aber auch der Polizei, Rechtssicherheit gewährt.
Der Studie kann auch bei den Kreisgruppen oder in der Geschäftsstelle abgefordert werden.
Z.B. die wiederholte Überwachung und Beobachtung einer Person, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe; die körperliche Verfolgung; Annäherung, Kontakt- sowie Telefonversuche; ständiges Hinterlassen von Mitteilungen über Telefax, Internet oder Mobil-Telefon.
Stalking kann folgende, strafrechtlich relevante Erscheinungsformen sowohl einzeln als auch in kumulativer Form haben:
- Sachbeschädigungen
- Telefonterror
- Beleidigungen
- Eindringen in Wohnungen
- Verfolgungsfahrten
- Körperverletzungen
- Bedrohungen
- Sexualisierte Gewalt
- Mord.
Die GdP fordert die Legislative auf, einen Straftatbestand zu schaffen, der - wenn möglich - auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet und somit den Opfern, aber auch der Polizei, Rechtssicherheit gewährt.
Der Studie kann auch bei den Kreisgruppen oder in der Geschäftsstelle abgefordert werden.