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Brief an CDU Kreisverbände im Land Brandenburg

CDU-Kampagne für stationäre Grenzkontrollen in Brandenburg

An die CDU Kreisverbände im Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Gewerkschaft der Polizei haben wir die CDU-Kampagne für die Einführung stationärer Grenzkontrollen in Brandenburg zur Kenntnis genommen.

Zum Verständnis, warum wir stationäre Grenzkontrollen als nicht zielführend zur Beherrschung der Migrationslage ansehen, sondern als Gefahr für die Glaubhaftigkeit der Politik, senden wir Ihnen gern das beiliegende „Hintergrundpapier zur Debatte um die Einführung stationärer Grenzkontrollen/hohe Flüchtendenzahlen“ der Gewerkschaft der Polizei zu.

Als zuständige gewerkschaftliche Vertretung der Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei und der Landespolizei in Brandenburg möchten wir Ihnen verdeutlichen, dass Ihre Forderung weder einen Beitrag zur Senkung der Flüchtlingszahlen leisten wird, noch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen beider Polizeien und auch nicht im Sinne der Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern ist.

Wie Sie den Zahlen und Sachverhalten von der deutsch-österreichischen Grenze entnehmen können, müssen trotz dortiger Grenzkontrollen weiterhin faktisch alle Asylbegehrenden bzw. bei der Bundespolizei oder der Bayerischen Landespolizei ein Schutzersuchen stellende Personen in Deutschland aufgenommen und an die Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen werden.

Nichts anderes würde sich bei Grenzkontrollen in Brandenburg ergeben. Bereits heute in der Grenzschleierfahndung und auch zukünftig im Falle stationärer Grenzkontrollen in Brandenburg besteht die Hauptaufgabe der Polizeikräfte von Bund und Land darin, Schutzsuchende zu registrieren und an die Erstaufnahmeeinrichtung zu verweisen, weil Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Regelfall unzulässig sind, wenn Asyl begehrt wurde.

Die Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze, auf die sich der Brandenburgische Innenminister gern bezieht, betreffen hingegen fast ausschließlich (99,9%) Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – (noch) gar kein Schutzersuchen/Asylantrag stellen und damit rechtlich auchCDU Kreisverbände im Land Brandenburg13.09.2023keine Flüchtlinge darstellen, dies aber jederzeit an einem anderen Tag tun können und werden. Aus der Grenzpraxis in Brandenburg wissen wir zudem, dass es hier solche Nichtantragstellungen von Personen aus klassischen Fluchtländern faktisch nicht gibt.

In Bezug auf die Flüchtlingszahlen und die Aufnahme von Flüchtlingen erweisen sich daher stationäre Grenzkontrollen bereits an der deutsch-österreichischen Grenze als reines politisches Placebo, das migrationspolitisch nichts bewirkt und angesichts der europäischen Rechtslage auch nichts bewirken kann. Es ist daher nicht sachgerecht, diese Fakten und Erfahrungen zu ignorieren und migrationspolitisch wirkungslose Grenzkontrollen auch in Brandenburg zu fordern.

Transparente Politik muss den Bürgerinnen und Bürgern mindestens jedoch klar und unmissverständlich sagen, dass die geforderten stationären Grenzkontrollen weder bewirken werden noch können, dass schutzsuchende Flüchtlinge in das Nachbarland zurückgeschickt werden dürften. Es würde auch nicht bedeuten, dass die Zahl der asylbeantragenden Menschen sinken wird.

Die hingegen tatsächlich eintretenden Wirkungen stationärer Grenzkontrollen wären einerseits eine ertraglose Mehrbelastung der Polizeien und andererseits Zumutungen für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg:

Weder die Bundes- noch die Landespolizei sind heute personell, geschweige denn materiell, in der Lage, stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen durchzuführen; die Arbeitsbedingungen stehen dafür schlichtweg nicht zur Verfügung. Die Landespolizei, die sich derzeit verstärkt im Grenzraum in der s.g. Schleierfahndung befindet, läuft mit dieser Maßnahme personell auf Verschleiß – zu Lasten der Verfügbarkeit von Polizeikräften für die Bürgerinnen und Bürger im polizeilichen Alltag.

Die vom Landesinnenminister ausgegebene Losung, die Landespolizei müsse dringend die Bundespolizei unterstützen und man schaffe das auch, ist aus unserer Sicht nicht richtig. Die Landespolizei, die immer noch nicht bei der seit langem beschlossenen personellen Ausstattung ist, muss wegen dieser prioritären Maßnahme andere, aus unserer Sicht ebenfalls wichtige Maßnahmen zurückfahren. Aus Sicht der GdP sollte der Schwerpunkt der Kooperation viel mehr auf den Aufbau von Bekämpfungsstrategien gemeinsam mit den Nachbarstaaten gegen die Schleusungskriminalität gesetzt werden.

Wir hätten uns statt einer Unterschriftenaktion für migrationspolitisch wirkungslose stationäre Grenzkontrollen eine politische Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Bundes- und Landespolizei und eine Stärkung der Justiz des Landes Brandenburg gewünscht, um die derzeit massiven Aufgriffe von Schleusern zügig abzuarbeiten. Genau dort besteht ist aus unserer Sicht derzeit ein erheblicher Nachholbedarf.


Mit freundlichen Grüßen

Lars Wendland, Vorsitzender GdP Bezirk Bundespolizei, Direktionsgruppe GdP Berlin Brandenburg

Anita Kirsten, Vorsitzende GdP Landesbezirk Brandenburg

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