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Absicherung von Beamten im Krankheitsfall

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Freie Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja was denn nun?


Polizeibeamtinnen und –beamte sollen einen Eigenanteil zur Freien Heilfürsorge leisten. Diese Ankündigung des Senats provoziert eine Vielzahl von Fragen. Gibt es Alternativen zur Freien Heilfürsorge? Haben Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten die Möglichkeit zu wählen? Diese Info soll über die unterschiedlichen Systeme informieren.

Das Beihilfesystem und erst recht die Freie Heilfürsorge gehören nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Grundlage für die Beihilfe liegt auch nicht in der Alimentationspflicht selbst, sondern in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Typische Gerichtsformulierung: „Die Fürsorgepflicht wird durch die Beihilfevorschriften pauschalierend und typisierend konkretisiert.“ Das lässt Veränderungen zu.


Finger weg von der Freien Heilfürsorge!
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