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Alimentation 2023

Die Einschätzung der GdP ändert sich nicht

Rückblick: Wir haben euch im Winter 2022 darüber informiert, dass wir Zweifel an der Amtsangemessenheit der Alimentation haben. Viele haben hierauf Widersprüche gegen ihre Alimentation eingelegt. In unserem schriftlichen Austausch und persönlichen Gesprächen mit der Finanzministerin Doris Ahnen, wir berichteten im Februar und im Mai mit einem „Politik im Blick“, konnten wir weder ein Einsehen dahingehend erreichen, dass sie bei der Besoldung im Jahr 2022 etwas draufgibt, noch dass sie Verfahren ruhend stellt, damit die Amtsangemessenheit überprüft werden kann und zeitgleich die Ansprüche nicht verfallen.

Ganz im Gegenteil, Frau Ahnen erklärte in ihrem Schreiben vom 28. April 2023 an die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und an unsere Landesvorsitzende Sabrina Kunz im Spitzengespräch: „Entgegen Ihren Ausführungen im Schreiben vom 5. April hege ich jedoch keine Zweifel an der Verfassungskonformität der Alimentation im Jahr 2022.“

Das sahen und sehen wir anders

Wir haben Mustertexte für die Widersprüche zur Verfügung gestellt, sowohl für die Beamt/-innen als auch für die Versorgungsempfänger/-innen und zahlreiche Beratungen durchgeführt und viele haben tatsächlich Widerspruch eingelegt.

Dann ging es juristisch in die nächste Phase. Ihr erinnert euch, unmittelbar vor den Sommerferien erreichten euch per förmlicher Zustellung die ablehnenden Bescheide, in denen per Textbausteine Bezug genommen wurde auf das Landesbesoldungsanpassungsgesetz aus dem Dezember 2022 und die Widersprüche als unbegründet abgelehnt wurden.

Für alle, die Klage erheben wollten, haben wir dann in einem FAQ auf der Homepage alle Informationen bereitgehalten - von einem Muster für die Klageerhebung bis zur Klagebegründung und vielen Hinweisen zum Verfahren. Dort werden wir auch weiter Infos zur Verfügung stellen: FAQs

Die GdP hatte sich dann dazu entschlossen, 13 Kolleg/-innen im Klageverfahren selbst bzw. durch die DGB-Rechtsschutz GmbH zu unterstützen. Es sei hier noch einmal erklärt, wir konnten weder im Jahr 2022 und noch können wir im Jahr 2023 für alle Mitglieder die Prozesse führen und die Kosten tragen, da so viele Beamt/-innen bei uns organisiert sind, dass allein die Gerichtskosten annähernd 4 Millionen Euro betragen hätten, wenn sich alle einer Klage angeschlossen hätten.

Und jetzt, wie geht es jetzt weiter?

Jetzt stellt sich die Frage, wie es mit der Alimentation 2023 weitergeht. Neben der Frage, ob die prozentualen Erhöhungen der Besoldung und Versorgung in Rheinland-Pfalz amtsangemessen sind, bleiben die strukturellen Fragen, wie das Abstandsgebot zur Grundsicherung unter Aufgabe der „Alleinverdienerehe“ und die Stauchung der Besoldungstabelle durch Streichung der unteren Besoldungsgruppen bzw. Eingangsstufen und Alimentierung „ab dem 3. Kind“ zu sehen sind. All diese Dinge sind aus unserer Sicht im Jahr 2023 inhaltsgleich zum vergangenen Jahr. Die aktuell laufenden Tarifverhandlungen werden höchstwahrscheinlich auch nicht im Jahr 2023 helfen, selbst eine Zahlung rückwirkend für das Jahr 2023 dürfte keine Abhilfe schaffen, da die Bedürftigkeit ja bereits im Jahr 2023 angefallen ist und das Jahr schon fast rum ist.

GdP- Jurist Markus Stöhr kommt zu folgendem Zwischenergebnis: „Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung hinkt die Besoldung mit Sicherheit hinter den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parametern zurück. Ob dies dem Bundesverfassungsgericht ausreicht, die Besoldung insgesamt als verfassungswidrig zu niedrig einzustufen, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die Alimentation als verfassungswidrig zu niedrig einstuft, bedeutet dies nicht unbedingt eine Nachzahlung für die Kläger/innen. Es kann sein, dass das Bundesverfassungsgericht „nur“ dem Gesetzgeber des Landes Rheinland-Pfalz aufgibt, eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen.“

Es wurde uns gegenüber nicht artikuliert, dass der Widerspruch aus dem letzten Jahr weiter in die Folgejahre wirken kann. Daher müsstet ihr euch jetzt erneut darüber Gedanken machen, ob ihr eure Zweifel an der Besoldung anbringen möchtet oder nicht. Wenn ja, müsstet ihr wieder frist- und formgerecht sowie nachweisbar Widerspruch einlegen. Nur wer selbst einen Widerspruch einlegt, kann sich absolut sicher sein, dass er alles für die Sicherung der persönlichen Ansprüche getan hat.

Wir haben neue Mustertexte für euch auf der Homepage HIER hinterlegt, dort könnt ihr sie herunterladen. Dieses Formular könnt ihr nutzen und per Einschreiben an das LfF senden, bis zum Ende dieses Jahres. Sollten Widerspruchsbescheide ergehen, die eure Widersprüche für das Jahr 2023 zurückweisen, stehen für eine erstmalige Klagerhebung die notwendigen Muster dort bereit.

Auch wer bereits Klage gegen die Alimentation 2022 erhoben hat, muss einen Widerspruch für 2023 erheben, wenn er etwaige Ansprüche sicherstellen möchte. Hier besteht die Besonderheit, dass gegen Widerspruchsbescheide, die die Widersprüche gegen die Besoldung 2023 zurückweisen, keine neue Klage erhoben, sondern bei dem laufenden Gerichtsverfahren eine sogenannte Klageerweiterung betrieben werden sollte. Auch hierfür werden wir euch entsprechende Muster zur Verfügung stellen.

Am 19. Dezember werden wir in unserer Sitzung des Landesbeirats erörtern und darüber entscheiden, inwiefern wir wieder Kolleg/-innen in ihrem Klageverfahren unterstützen. Auch in diesem Jahr gilt, dass es keinen flächendeckenden Rechtsschutz für alle geben kann.

Steffi Loth, zuständig für das Beamten-und Besoldungsrecht, kommt zu folgender Einschätzung: „Ich finde es unfassbar, dass die Landesregierung die rheinland-pfälzischen Beamt/-innen so hängen lässt. Ein Zugehen auf uns wäre gewesen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, noch nicht einmal dazu war man bereit. Immer wurden wir auf die Tarifrunde im Herbst 2023 vertröstet, jetzt liegt sie an und in der 2. Runde gab es nicht mal ein Angebot. Ich bin sehr gespannt, wie das Ergebnis in der 3. Runde morgen aussehen wird, da kann die Arbeitgeberseite ihre Worte in Taten umsetzen“.