Beförderungen A 10 / 11: Quoten wie 2016
GdP: Beförderungsbäuche beseitigen
Das Beförderungsbudget liegt, wie im letzten Jahr, bei 2.5 Millionen Euro. Demnach gelten diese Quoten, deren Berechnungsgrundlage die Zahl der potenziellen - nicht der tatsächlichen - Bewerber ist:
Damit werden exakt die Quoten des Jahres 2016 angewendet, was aus Sicht der GdP durchaus als Zeichen von Kontinuität auf der Habenseite gesehen wird. Die vorhandenen „Beförderungsbäuche“ werden damit aber nicht beseitigt.
Die GdP fordert die Landtagsfraktionen auf, die GdP-Forderungen zu Stellen und Budget in den Haushalt 2017 / 2018 aufzunehmen.
Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden und Einrichtungen mitgeteilt. Die Stellenzuweisung ist – unter Einbeziehung der Polizeiverwaltung - zeitgleich erfolgt und wird sich ebenfalls in etwa bei den Zahlen des Vorjahres bewegen.
Die Regelbeförderung nach A 10 wird von der GdP weiterhin verfolgt. Dazu GdP-Vize Heinz Werner Gabler:
„Die Regelbeförderung nach A 10 ist für viele unserer politischen Ansprechpartner immer noch ein gewöhnungsbedürftiger Gedanke. Dabei wäre sie für viele Herausforderungen die passende Lösung, vom Dienstzweigwechsel über die neuen Anschlussverwendungen nach dem BA-Studiengang bis hin zur Gleichbehandlung von Frau und Mann. Wir sind überzeugt und bleiben dran.“
Beförderungsgruppen | Beförderungsquote |
Regel-Bewährungsaufstieg | 100 % |
erweiterter Bewährungsaufstieg | 100 % |
nach A 10, FH / ASA | 31 % |
nach A 10, Bewährungsaufstieg | 20 % |
nach A 11, FH / ASA | 30 % |
nach A 11, Bewährungsaufstieg | 21 % |
Damit werden exakt die Quoten des Jahres 2016 angewendet, was aus Sicht der GdP durchaus als Zeichen von Kontinuität auf der Habenseite gesehen wird. Die vorhandenen „Beförderungsbäuche“ werden damit aber nicht beseitigt.
Die GdP fordert die Landtagsfraktionen auf, die GdP-Forderungen zu Stellen und Budget in den Haushalt 2017 / 2018 aufzunehmen.
Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden und Einrichtungen mitgeteilt. Die Stellenzuweisung ist – unter Einbeziehung der Polizeiverwaltung - zeitgleich erfolgt und wird sich ebenfalls in etwa bei den Zahlen des Vorjahres bewegen.
Die Regelbeförderung nach A 10 wird von der GdP weiterhin verfolgt. Dazu GdP-Vize Heinz Werner Gabler:
„Die Regelbeförderung nach A 10 ist für viele unserer politischen Ansprechpartner immer noch ein gewöhnungsbedürftiger Gedanke. Dabei wäre sie für viele Herausforderungen die passende Lösung, vom Dienstzweigwechsel über die neuen Anschlussverwendungen nach dem BA-Studiengang bis hin zur Gleichbehandlung von Frau und Mann. Wir sind überzeugt und bleiben dran.“