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Beförderungsverfahren 2024 gestartet

Kunz: „Wir fordern auch im zeitlichen Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen mindestens 1.000 Beförderungen.“

Das MdI hat das Verfahren für die Beförderungsrunde per Rundschreiben gestartet. In der Phase der Überplanung des Aufbaus der Kriminalpolizei ist eine verlässliche Basis bei den Beförderungen auch wichtig.

Die GdP fordert seit Jahren, dass der Polizeiberuf attraktiver ausgestaltet sein muss. Dazu gehören unsere Forderungen zur amtsangemessenen Alimentation, der Polizeizulage aber auch zu den Beförderungen. Im Einzelnen umfasst dies die Forderung nach der Regelbeförderung für die A10 und A11 sowie jeweils eine zeitnahe Beförderung bei Übernahme einer Funktion. Im vergangenen Jahr haben wir erstmalig konkret eine Erhöhung der Beförderungsmöglichkeiten nach A12 und A13 um je 10% gefordert. Wir wiederholen diese Forderung und verstärken sie.

Nach Auffassung der GdP kann es nicht sein, dass jemand eine mit einem Statusamt bewertete Funktion ausübt, auf dieses Statusamt aber Jahre warten muss. In welchem anderen Teil der Landesverwaltung ist dies so stark ausgeprägt, wie in der Polizei? Die Übernahme einer Funktion und damit ein „MEHR“ an Verantwortung muss sich für die Betroffenen auch wirklich lohnen.

Gewerkschaftspolitische Bewertung von Landeschefin Sabrina Kunz:

„Wir schätzen die Verkürzung um ein Jahr im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten für Verwaltungsbeamt/-innen bei der A 10 sehr und sehen dies als Zeichen, sich bezüglich der Attraktivität zu bemühen.
Die Konkurrenzsituation zu unseren Nachbarländern und dem Bund ist allerdings sehr anspruchsvoll und die Zahl der Anträge auf Entlassungen auf eigenen Wunsch ansteigend. Hier vermuten wir auch ganz klar die fehlende monetäre Wertschätzung. Der Polizeiberuf ist ein praktischer Erfahrungsberuf und folgt dem Laufbahnprinzip. Das bedeutet, dass es Beförderungen geben muss, um den Kollegen und Kolleginnen Perspektiven zu geben. Wir hatten in den letzten Jahren hohe Einstellungszahlen. Das muss jetzt auch zu steigenden Beförderungszahlen führen. Wir haben bereits vor Jahren angefangen, auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Beförderungsquoten sind hier relativ zu sehen, um einen drohenden Beförderungsstau zu verhindern. Was in der Arbeitswelt gilt, muss auch bei uns gelten: Arbeit muss sich lohnen! Und zwar aus der Perspektive der betroffenen Beschäftigten.“

Aus dem Schreiben des MdI:

Mit dem Schreiben des MdI an die Polizeibehörden zu den Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2024 werden auszugsweise folgende Modalitäten geregelt:

Drittes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) – Laufbahn Polizei

Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg (früher Bewährungsaufstieg):

An dem ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg in das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamt/-innen teilnehmen, sofern sie die Voraussetzungen gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) erfüllen.

Beförderungen nach A10
Bachelor / FH / ASA: Ein Teil derjenigen, der sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule der Polizei und der Aufstiegsausbildung, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis mit der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium / die Aufstiegsausbildung mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf die laufbahn- bzw. statusamtsbezogenen Zeiten erfolgt sein.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A9 bewährt haben.

Beförderungen nach A11
Bachelor/ FH / ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.

Beförderungen nach A 12 und A 13
Für die Bereiche A12 und A13 werden vom MdI in diesem Jahr erneut Funktionsbindungen aufgeführt, die als landesweit anerkannt gelten (z.B. Dienstgruppen- oder Kommissariatsleiter/-innen). Sie bedürfen insofern durch die Behörden keiner besonderen Begründung mehr. Darüber hinaus können die Behörden weitere Funktionsbindungsvorschläge unterbreiten (wie z.B. besonders Beauftragte oder bei besonderen fachlichen Anforderungen), welche dann aber detailliert zu begründen sind. Die Wartezeiten betragen in diesen Funktionen jeweils drei Jahre. Das bedeutete, dass Beamt:innen in die Überlegungen einbezogen werden können, welche sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A11 (für eine Bewerbung nach A12) bzw. in der Besoldungsgruppe A12 (für eine Bewerbung nach A13) bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt.


Viertes Einstiegsamt (vormals höherer Dienst)

Beförderungen nach A 14
Bei der Beförderung zur A14 beträgt die Wartezeit in der Besoldungsgruppe nach A13 vier Jahre und sechs Monate. Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Einzelfällen nach Prüfung des MdI möglich. Jedoch darf eine Mindestwartezeit von drei Jahren und sechs Monaten nicht unterschritten werden.

Beförderung nach A15
Die Beförderungen nach A15 erfolgen funktionsbezogen. Die Bewerber/-innen müssen sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A14 bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt.
Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Ausnahmefällen nach Prüfung des MdI möglich. Jedoch darf die Mindestwartezeit von zwei Jahren auch in diesen Fällen nicht unterschritten werden.


Verwaltung, Feuerwehr, Naturwissenschaft und Technik

Zweites und Drittes Einstiegsamt (vormals mittlerer und gehobener Dienst) – Laufbahn Verwaltung

Beförderung bis A9
Für die Beförderungsämter bis A9 (Zweites Einstiegsamt) bittet das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge.

Ein Teil der Beamt/-innen, die sich am Beförderungstag zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat, kann befördert werden. Als Beginn der Wartezeiten gilt der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit. Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat und die Laufbahnprüfung mit einem Prüfungsergebnis von mind. der Note 1,8 bzw. mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein. Für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A8 oder A9 kann sich – bei entsprechender Bewährung – bewerben, wer mindestens die Wartezeit von zwei Jahren aufzuweisen hat.

Beförderung nach A10
Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens, und das ist neu, ein Jahr und 10 Monate in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat. Als Beginn der Wartezeit gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit.

Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher ebenfalls noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein. Die Beförderungswartezeiten gelten auch für die Absolvent/-innen der Fortbildungsqualifizierung.

Beförderung nach A11, A12 und A13
Für diese Beförderungsämter bittet das MdI um Beförderungsvorschläge. In die Überlegungen für die Funktionsämter (Beförderung nach A12 und A13) können Beamt:innen mit entsprechender Hochschulausbildung einbezogen werden, die sich am Beförderungstermin bewährt haben, erfolgreich die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit (§ 12 LbVO) in den höher bewerteten Dienstposten bis zum Beförderungstag absolviert haben und das entsprechende Funktionsamt am Beförderungstag weiter begleiten.

Laufbahn Feuerwehr
Für die Beförderungsämter bis zur Besoldungsgruppe A9 (zweites Einstiegsamt) und bis zur Besoldungsgruppe A13 (drittes Einstiegsamt) wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge gebeten. Dies betrifft vor allem Kolleg/-innen der Feuerwehr bei den Autorisierten Stellen.


Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
Aufgrund des sich durch die aktuellen Herausforderungen kontinuierlich weiterentwickelten Personalkörpers der Polizei wurde in die Beförderungskonzeption des MdI die Laufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ aufgenommen.


Beförderungen im 2. und 3. Einstiegsamt
Das MdI bittet für die Beförderungen bis A9 und für die Beförderungen bis A13 um konkrete Beförderungsvorschläge.


Beförderungen im 4. Einstiegsamt
Die Voraussetzung lehnen sich an die für den Polizeibereich (s.o.) an.


Verfahren
Für die notwendigen Beurteilungen wurde wieder der 1. Dezember 2023 als Stichtag festgelegt. Der Beurteilungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre, bei dem Bewährungsaufstieg in das dritte Einstiegsamt vier Jahre. Die konkreten Beförderungszahlen oder -quoten werden durch das MdI vermutlich im Februar veröffentlicht und sind ganz wesentlich von den haushaltrechtlichen Vorgaben abhängig.