Beihilfeanträge noch im April einreichen!
Zur Erinnerung, die Höhe der Kostendämpfungspauschale staffelt sich folgendermaßen:
- A 9 - A 11 150,-€
A 16 450,-€
Tipp: Darum also bei bevorstehenden Beförderungen an den Schnittstellen der Kostendämpfung (A 11 zu A 12, A 15 zu A 16) bzw. Ernennung zur A9 vorliegende Rechnungen noch im April 2024 einreichen und sich so die günstigere Pauschale für den Rest des Jahres sichern. Es gelten für die Festlegung der Kostendämpfungspauschale die maßgeblichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr.
Beispiel: Kollege A. geht im März 2024 zum Zahnarzt. Die Rechnung vom 1. April für diese Behandlung in Höhe von 200,-€ wird am 15. April bei der Beihilfestelle eingereicht. Da Kollege A zu diesem Zeitpunkt noch in der A 11 ist, kommt die Kostendämpfungspauschale in Höhe von 150,-€ zur Anwendung. Auch für die weiteren Abrechnungen im Jahr 2024.
Regelung für Studierende:
Beispiel: Kollegin B. reicht eine Rechnung über 200,- € erst nach dem Ende des Studiums Anfang Mai ein. Zu diesem Einreichungszeitpunkt gilt die Befreiung von der Kostendämpfung nicht mehr, da sie Bezüge aus A 9 erhält. Die Beihilfestelle zahlt nichts, da die bei 50 % zu zahlende Beihilfe 100,-€ voll von der Kostendämpfungspauschale aufgezehrt wird. Die Anrechnung der Kostendämpfungspauschale gilt auch für die folgenden Rechnungen des Jahres, bis die 150,-€ erreicht sind.