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Besoldung in Rheinland-Pfalz

LfF erlässt Widerspruchsbescheide. Lohnt sich eine Klage?

Ausgangslage

Wir haben Euch Ende letzten Jahres durch die Flugblätter Nr. 32 https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/CM5HBM-DE_Alimentation und Nr. 33 https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/DE_FAQs informiert, dass die Besoldung und Versorgung in Rheinland-Pfalz nicht nur nach unserer gewerkschaftspolitischen Überzeugung unangemessen sind, sondern möglicherweise auch den Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Besoldung (und Versorgung) - sowohl hinsichtlich der allgemeinen Grundbesoldung - als auch besonders der von kinderreichen Beamtenfamilien widerspricht. Dort findet Ihr in den FAQ auch die wichtigsten Antworten rund um das Thema Klage! Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben mit unserem Musterschreiben Widerspruch eingelegt. Nun erreichen uns Meldungen, dass das LfF die Widersprüche mittels Widerspruchsbescheid zurückweist.
Was bedeutet es für jede und jeden persönlich?
Wer einen Widerspruchsbescheid erhalten hat, muss sich entscheiden, ob er diesen bestandskräftig werden lässt oder Klage erhebt. Aufgrund der ca. 8.500 potenziellen Klägerinnen und Kläger kann die GdP keinen individuellen Rechtsschutz gewähren.


Was tut die GdP?
Wir werden mehrere Musterklagen anhängig machen, um vor den vier Verwaltungsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz verschiedene Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Besoldungsgruppen und Familienverhältnissen überprüfen zu lassen. Hierzu haben wir unsere Kreisgruppen um Nennung geeigneter Musterklägerinnen und -kläger gebeten.


Wie unterstützt die GdP weiter?
Wir werden einen Mustertext zur Klageerhebung auf unserer Homepage einstellen, den alle Betroffenen nutzen können und dort alle Informationen zu den Verfahren sammeln.

Soll ich Klage erheben oder soll ich nicht?
Hier muss jeder und jede eine individuelle Entscheidung treffen. Während das Widerspruchsverfahren kostenfrei ist, fallen durch eine Klage Gerichtskosten an, die mehrere hunderte Euro betragen können. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht sicher vorherzusagen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts scheinen das Ergebnis mathematisch berechenbar zu machen (vgl. die zutreffende Wiedergabe in der Gesetzesbegründung zur Besoldungsanpassung 2022 ab S. 29 ff. https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2300-18.pdf). Dem ist jedoch aus mehreren Gründen nicht so. Das statistische Datenmaterial (z.B. die Entwicklung der Nominallöhne) des Statistischen Bundesamtes für das Land Rheinland-Pfalz weicht von dem des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ab, das der Dienstherr zur Grundlage macht. Auf welche Daten die Gerichte zurückgreifen, kann entscheidend sein. Es ist unklar, ob die Gerichte nur das Jahr 2022 oder auch die Entwicklung ab 2023 einfließen lassen. Das Verhältnis der Alimentation kinderreicher Beamter zur Grundbesoldung ist noch nicht geklärt und die Rechtmäßigkeit der Stauchung der Besoldungstabelle durch Streichung der unteren Besoldungsgruppen ist fraglich. Dies sind einige strittige Punkte, von denen sich die GdP durch die Musterklagen Klarheit verspricht.

Wer keine Klage erhebt, kann jedenfalls für 2022 keine Nachzahlung erwarten, die auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht. Möglich ist jedoch, für das Jahr 2023 erneut Widerspruch einzulegen. Stellt -letztlich- das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Besoldung fest, profitieren alle Kolleginnen und Kollegen von etwaigen Anpassungen für die Zukunft.

Unser Jurist und Gewerkschaftssekretär Markus Stöhr kommt zu dem Schluss:

„Wir sind sehr irritiert und verärgert darüber, dass nach sieben Monaten – ohne Vorankündigung oder Hinweis – durch das Landesamt für Finanzen in der ersten Ferienwoche die Bescheide mit offensichtlichen Standard-Textbausteinen verschickt werden. Wir stellen euch die Informationen zusammen, die ihr zur Klageerhebung benötigt. Der Ausgang der Verfahren muss allerdings als völlig offen bezeichnet werden, da die „Kreativität“ der Dienstherren zur stetigen Anpassung der Rechtsprechung zum Besoldungsrecht führt. Überraschungen sind in beide Richtungen möglich. Durch die Musterklagen sind für euch alle zukunftsweisende Auflagen an den Besoldungsgesetzgeber möglich.“