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Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Mainz.

Informationen für Seniorinnen und Senioren







Mainz, den 07.02.2020 / 01-2020
Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschert Rentnerinnen und Rentnern eine höhere VBL-Rente.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab 1. Januar 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten. Für Betriebsrenten gilt ab dem Zeitpunkt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro (im Jahr 2020). Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Nur für den übersteigenden Betrag sind dann Krankenkassenbeiträge (einschl. Zusatzbeiträge) auf die VBL-Rente zu zahlen.

Beispiel: alte Rechtslage neue Rechtslage
VBL-Rente brutto
abzügl. Freibetrag
300,00 €
300,00 €
159,25 €
zu verbeitragende Rente
300,00 €
140,75 €
abzügl. 15,6 % KV-Beitrag
46,80 €
21,96 €
Zwischenergebnis
253,20 €
278,04 €
abzügl. Pflegeversicherungsbeitrag
(3,3 % aus 300 € Bruttorente)
9,90 €
9,90 €
Nettorente
243,30 €
268,14 €
Von diesem Freibetrag profitieren alle Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, auch diejenigen, die bereits eine Rente beziehen. Auf freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ist dieses Gesetz nicht anzuwenden.

Der Freibetrag ist ab 1. Januar 2020 von der Summe der monatlichen Einnahmen aus Betriebsrenten abzuziehen. Wenn mehrere Betriebsrenten bezogen werden, ist er nur einmal zu berücksichtigen. Es ist durch die Krankenkassen festzulegen, bei welchem Versorgungsträger der Freibetrag berücksichtigt wird.

Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und wird sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung verändern.

Unverändert bleibt der Pflegeversicherungsbeitrag.

Die VBL meldet, dass die praktische Umsetzung des Freibetrags einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und den Versorgungsträgern muss angepasst und dann bei den Versorgungsträgern, wie der VBL, technisch umgesetzt werden. Dafür ist eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich. Nachdem die Umsetzung erfolgt ist, wird der Freibetrag rückwirkend bei allen Rentnerinnen und Rentnern berücksichtigt. Die Rentenbeziehenden werden darüber informiert.

Wir empfehlen unseren Rentnerinnen und Rentnern darauf zu achten, dass in den kommenden Monaten das versprochene Plus auch tatsächlich auf dem Konto ankommt.


Euer Wohl liegt uns am Herzen


Der Seniorenvorstand Rheinland-Pfalz