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GdP hat überzeugt:

Bodycam-Einsatz in Wohnungen geplant

Modernes und zukunftsweisendes POG soll zukünftigen Herausforderungen gerecht werden

Mainz.

Neuerungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) werden ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht und wir konnten einen „ersten Blick“ auf die Planungen im Referat 341 der Polizeiabteilung werfen. Nach einer ersten Bewertung der gestern in einer Pressekonferenz veröffentlichten Reformvorschläge, zeigt sich, dass zahlreiche Forderungen der GdP aufgenommen wurden. Die wesentlichen Punkte des Entwurfs im Einzelnen:

Bodycam in Wohnungen
Unsere Forderung war seit Einführung der Bodycam 2014, diese auch in Wohnungen zum Einsatz bringen zu können. Unsere Argumente haben sich durchgesetzt und jetzt finden sich im Gesetzentwurf des überarbeiteten POG dazu die notwendigen Regelungen. Die anschaulichste Aktion dazu war sicherlich, ein vor dem Landtag (damals vor der Rheingoldhalle als Ausweichunterbringung des Landtages) präsentiertes Rollenspiel. Damals haben wir anschaulich gemacht, was der Einsatz der Bodycam beim polizeilichen Gegenüber bewirken kann und warum wir dieses Einsatzmittel auch im besonders geschützten Bereich der Wohnung brauchen. Dabei geht es nicht um eine Wohnraumüberwachung, sondern um die Nutzung der Bodycam aus präventiven Gründen – zur Eigensicherung.

Technisch mögliche Features wie „Schussknallerkennung“, „GPS-Ortung“ und „Live-Übertragung von Bildern“ sind bislang nicht aufgenommen. Bereits in der Sachverständigenanhörung durch Steffi Loth im Innenausschuss haben wir unsere Forderungen dargestellt und werden daran auch festhalten.

Ingo Schütte, stellvertretender Landesvorsitzender:
„Wir freuen uns darüber, endlich maßvolle und verhältnismäßige Regelungen zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen gefunden zu haben. Die Sicherheit der einschreitenden Kolleg/-innen liegt uns am Herzen, darum konnten wir an der Stelle auch nicht nachlassen. Mit dieser Novelle ist es gelungen, eine Eigensicherungslücke zu schließen!“

Elektronische Fußfessel
Unter hohen Voraussetzungen („konkrete Gefahr“) soll künftig die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der sog. „elektrischen Fußfessel“ möglich sein. Zur Abwehr von Gefahren für mögliche Opfer, aber auch zur Verstärkung der Handlungsfähigkeit der Kolleg/-innen im operativen Einsatz, ist die Einführung dieser Befugnisnorm erforderlich und wir begrüßen sie. Die Forderung einer „Echtzeitüberwachung“ mittels Live-Nachverfolgung halten wir in diesem Zusammenhang weiter aufrecht, dies erfordert aber zusätzliche technische und personelle Ressourcen.

Automatisierte Datenanalyse
Unsere Forderung hierzu war eindeutig und wird nun auch erfüllt. Zur Abwehr schwerer Straftaten oder von Gefahren gegen Personen müssen rechtmäßig gespeicherte Daten automatisiert zur Datenanalyse zusammengeführt werden können. Bei Hinweisen auf geplante schwere Straftaten, wie z.B. Terroranschläge wie zuletzt kurz vor Weihnachten 2023 in Köln, muss es der Polizei möglich sein, schnell Datenbanken nach Auffälligkeiten abzusuchen und Verbindungen herzustellen, die bei den Ermittlungen helfen und somit dazu dienen, Anschläge zu verhindern.

Im Sinne einer vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bietet die Novellierung des POG jetzt die Möglichkeit, eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientierte Gesetzesgrundlage zur automatisierten Datenauswertung zu schaffen und diese Möglichkeit wurde auch genutzt.

Sven Hummel, stellvertretender Landesvorsitzender:
„Unabhängig von der noch ausstehenden politischen Entscheidung zur Frage welche Analysesoftware beschafft werden soll, entspricht das Einbringen dieser Norm einer vorrausschauenden Planung. Eine spätere Umsetzung wird dadurch erheblich erleichtert.“

Präventive Sicherstellung von Forderungen und Daten
Die präventive Sicherstellungsbefugnis normiert die Sicherstellung einer Sache. Der enge Sachbegriff des § 90 BGB verbietet die Sicherstellung von Forderungen (z.B. Pfändungen) und digitalem Datenmaterial zu präventiven Zwecken. Im Jahr 2015 wurde zwar bereits der Passus „sichergestellte bewegliche Sache“ ins POG aufgenommen, allerdings ergibt sich die Notwendigkeit einer spezifischen Ermächtigungsnorm. Mit dem Schließen dieser Regelungslücke wird ebenfalls eine GdP-Forderung übernommen.

Der Landesvorstand