CDU bringt Änderungsantrag ins Plenum zum Reisekostenrecht ins Plenum ein
Gemeinsame Pressemitteilung von GEW und GdP
Mit dem Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften beabsichtigt die Landesregierung Verbesserungen vorzunehmen, damit die allgemeine Kostenentwicklung Berücksichtigung findet. In seiner Stellungnahme im November 2022 hatte der DGB Rheinland-Pfalz/Saarland bereits kritisiert, dass die Anpassungen bei den Reisekosten unzureichend sind. Im Einzelnen betrifft das die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung und die Höhe der Tagegelder und Aufwandsvergütung für Verpflegungsmehraufwendungen nach dem Landesreisekostengesetz.
Nun hat die CDU-Fraktion im Landtag einen Änderungsantrag eingereicht, der an mehreren Punkten Verbesserungen fordert, die deutlich über die Ansätze der Landesregierung hinausgehen. So sollen die Wegstreckenentschädigungen generell um 30% und die Tagegelder generell um 50% erhöht werden, jeweils gerundet auf volle Cent-Beträge. Weiter sollen die Anwärterinnen und Anwärter zukünftig nicht schlechter gestellt werden und die Dienstreisen mit triftigem Grund erfolgen. Zudem soll die Berechnung der Fahr-und Flugkostenerstattung von Wohnort oder Dienststätte angetreten werden, je nachdem wo tatsächlich die Reise angetreten wird, und es sollen auch geleaste oder gemietete Fahrzeuge berücksichtigt werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der Meinung, dass die Bemühungen der Landesregierung nicht ausreichend sind und unterstreichen den CDU-Antrag.
Zudem setzte sich die GdP für die Einführung eines Jobtickets für alle Beschäftigten des Landes ein.